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135/2006
Datum: 05.05.2006
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heute im Bundestag - 05.05.2006

Mehrausgaben für Hinterbliebenenrente - Sinkender Anteil am Gesamtvolumen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/MPI) Die Ausgaben für die Hinterbliebenenrente haben sich seit 1970 etwa versechsfacht. Wie aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/1274) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/1191) hervorgeht, betrugen im Jahr 1970 die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung und der Bundesknappschaft für Renten wegen Todes 6,42 Millionen Euro, im Jahr 2005 seien es 39 Millionen Euro gewesen. Der Anteil der Hinterbliebenenrente an den Gesamtausgaben der Rentenversicherung und der Bundesknappschaft sei im selben Zeitraum jedoch gesunken, schreibt die Regierung, und zwar von 24 Prozent im Jahr 1970 auf 16,5 Prozent im Jahr 2005. Den Löwenanteil an den Hinterbliebenenrenten machten den Angaben zufolge die Witwen- und Witwerrenten aus: 38,14 Millionen Euro wurden 2005 in diesem Bereich ausgezahlt. Davon seien rund 5,51 Millionen Euro an Personen im Alter unter 65 Jahren geflossen. Weiter heißt es, 3,02 Millionen Witwenrentnerinnen und -rentner hätten zum 1. Juli 2005 Einkommen aus Erwerbstätigkeit oder andere Einkünfte erzielt, davon hätten rund 406.000 zur Altersgruppe der 45- bis 65-Jährigen gehört. In insgesamt 1,19 Millionen Fällen sei die Zuverdienstgrenze für die Anrechnungsfreiheit überschritten worden, in der Altersgruppe der 45- bis 65-Jährigen sei dies bei rund 250.000 Personen der Fall gewesen. Die Durchschnittseinkommen der Witwer und Witwen habe im Jahr 2003 bei dem über 65-Jährigen bei 1.218 Euro gelegen und bei den 55- bis 65-Jährigen bei 1.269 Euro.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_135/05
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