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15. Wahlperiode
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Verteidigungsausschuss
Bilanz der 14. Wahlperiode

Grundsätzliches zum Verteidigungsausschuss

Im Gegensatz zu den meisten anderen Ausschüssen des Deutschen Bundestages ist die Einrichtung des Verteidigungsausschusses von der Verfassung vorgeschrieben - Art. 45a Abs. 1 Grundgesetz (GG). Der Ausschuss versteht sich nicht nur als reiner Streitkräfte- oder Bundeswehrausschuss, sondern vielmehr als übergreifender Sicherheitsausschuss.

Im Vordergrund der Arbeit steht weniger die Beteiligung an Gesetzesvorhaben, sondern vielmehr die parlamentarische Kontrolle des Bundesministeriums der Verteidigung sowie der ihm nachgeordneten Bereiche, der Streitkräfte und der Bundeswehrverwaltung.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung vom 12. Juli 1994 zur Teilnahme der Bundeswehr an internationalen Einsätzen festgestellt hatte, dass die Bestimmungen des Grundgesetzes über die Wehrverfassung und für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte darauf angelegt seien, die Bundeswehr als "Parlamentsheer" in die demokratisch-rechtsstaatliche Verfassungsordnung einzufügen, wurde dem Parlament ein rechtserheblicher Einfluss auf den Aufbau und die Verwendung der Streitkräfte gesichert. Da aus diesem Grunde alle internationalen Einsätze der Bundeswehr der vorherigen Zustimmung des Parlaments, sog. Parlamentsvorbehalt, bedürfen, befasst sich demgemäß der Verteidigungsausschuss umfassend und fortlaufend mit allen geplanten und laufenden internationalen Einsätzen der Bundeswehr, wobei nicht nur militärische, sondern auch sicherheits- und bündnispolitische Erwägungen beraten werden.

Der Verteidigungsausschuss kann sich - und diese Besonderheit ist im Artikel 45a Abs. 2 GG festgelegt - auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder selbst zum Untersuchungsausschuss zu Themen seines Geschäftsbereiches einsetzen. Bei allen anderen Ausschüssen ist dazu ein entsprechender Beschluss des Parlaments erforderlich. Ein Untersuchungsausschuss ist die stärkste Waffe des Parlaments, um Regierungsverhalten zu kontrollieren. Zuletzt hat sich der Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss gem. Art. 45a Abs. 2 GG in der 13. Wahlperiode zur Untersuchung tatsächlicher und behaupteter rechtsextremistischer Vorkommnisse in der Bundeswehr eingesetzt.

Zusammensetzung des Verteidigungsausschusses

In der 14. Legislaturperiode setzte sich der Verteidigungsausschuss aus 38 Mitgliedern zusammen, 17 von der SPD-Fraktion, 14 von der CDU/CSU-Fraktion, drei von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und je zwei der Fraktionen der FDP und PDS. Jedem ordentlichen Mitglied des Ausschusses ist ein stellvertretendes Ausschussmitglied zugeordnet. Den Vorsitz im Ausschuss führte der Abgeordnete Helmut Wieczorek, (Duisburg) von der SPD-Fraktion. Sein Stellvertreter war der Abgeordnete Thomas Kossendey von der CDU/CSU-Fraktion.

Der Verteidigungsausschuss ist ein sogenannter geschlossener Ausschuss. Dies bedeutet, die Teilnahme an den Ausschusssitzungen ist im Wesentlichen auf die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder beschränkt. Von diesen Beschränkungen des Zutrittsrechts sind lediglich die Fraktionsvorsitzenden ausgenommen. Wegen des grundsätzlich nichtöffentlichen Charakters der Ausschusssitzungen kann die Öffentlichkeit nur in besonderen Fällen und auf Grund eines Ausschussbeschlusses zugelassen werden. Nicht unter den Begriff der Öffentlichkeit fallen alle diejenigen Zutrittsberechtigten, die im Rahmen ausdrücklicher oder gewohnheitsrechtlicher Genehmigung an den Sitzungen teilnehmen dürfen. In erster Linie sind dies die Mitglieder des Bundesrates und der Bundesregierung sowie deren Beauftragte. Darüber hinaus nehmen zur Wahrnehmung ihrer dienstlichen Obliegenheiten Mitarbeiter des Ausschusssekretariats teil.

Dem Verteidigungsausschuss steht ein Sekretariat mit derzeit acht Mitarbeitern zur Verfügung, das den Ausschuss bei seiner Arbeit unterstützt. Schwerpunkt der Arbeit des Sekretariats ist die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Ausschusssitzungen. Dazu gehört u. a. das Zusammenstellen der Beratungsunterlagen, die Versendung der Tagesordnung, die Ausfertigung von Beschlussempfehlungen und Berichten an das Plenum und das Erstellen der Sitzungsprotokolle. Im Übrigen werden im Sekretariat die an den Ausschuss gerichteten Eingaben bearbeitet. Desweiteren ist das Sekretariat auch für die Vorbereitung und Durchführung von Delegationsreisen, die Betreuung von Delegationen und Besuchergruppen und für Repräsentationsmaßnahmen des Ausschusses verantwortlich.

In der 14. Wahlperiode hatte der Verteidigungsausschuss den Unterausschuss "Streitkräftefragen in den neuen Bundesländern" und für die Dauer von einigen Monaten die Berichterstattergruppe "Radarstrahlenproblematik" eingesetzt.

Thematische Schwerpunkte des Verteidigungsausschusses

Unterausschuss "Streitkräftefragen in den neuen Bundesländern"

Gemäß Beschluss des Verteidigungsausschusses wurde - ebenso wie bereits in der 12. und 13. Wahlperiode - dieser Unterausschuss eingerichtet, der den Auftrag hatte, den Aufbau der Bundeswehr in den neuen Bundesländern parlamentarisch zu begleiten und den Verteidigungsausschuss über den Stand und die Entwicklung regelmäßig zu unterrichten. Dem Unterausschuss gehörten neun ordentliche und acht stellvertretende Mitglieder an. Den Vorsitz führte der Abgeordnete Georg Janovsky (CDU/CSU). Seine Vertreter waren bis August 2000 die Abgeordnete Ilse Schumann (SPD) und danach der Abgeordnete Uwe Göllner (SPD).

Der Unterausschuss befasste sich schwerpunktmäßig mit den nachfolgend aufgeführten Themen:

Darüber hinaus machten sich die Mitglieder des Unterausschusses im Rahmen auswärtiger Sitzungen in den Standorten Zeithain, Königsbrück, Weißkeißel, Oberhof, Ohrdruf, Gotha, Eggesin, Torgelow, Parow, Havelberg, Schwerin, Lübtheen und Neustadt-Glewe sowie bei Besuchen der deutschen Truppenkontingente in Bosnien-Herzegowina, Kosovo und Mazedonien und einem Besuch beim Multinationalen Korps Nordost in Stettin ein persönliches Bild von den Ausbildungs- und Einsatzbedingungen der Soldaten.

In seinem Abschlussbericht an den Verteidigungsausschuss hat der Unterausschuss aufgezeigt, mit welchen Themen er sich im Laufe seiner Arbeit befasst hat und wie sich die Situation in den neuen Bundesländern nach 12 Jahren Deutscher Einheit aus seiner Sicht darstellt.

Seiner Empfehlung, die Arbeit mit Ablauf der 14. Wahlperiode zu beenden, ist der Verteidigungsausschuss gefolgt.

Berichterstattergruppe "Radarstrahlenproblematik"

Nachdem sich der Verteidigungsausschuss in einigen seiner Sitzungen mit der Problematik der Thematik "Beschädigtenversorgung Strahleneinwirkung" befasst hat hat das Gremium der Obleute im Verteidigungsausschuss im Februar 2002 die Einrichtung einer Berichterstattergruppe "Radarstrahlenproblematik" beschlossen, die dieses Thema parlamentarisch begleiten und eine Beratung im Ausschuss vorbereiten sollte. In ihren Sitzungen hat sich die Berichterstattergruppe intensiv mit möglichen Schädigungen, die durch den Betrieb von Radargeräten bei militärischen oder zivilen Mitarbeitern hervorgerufen sein könnten, befasst. Der Verteidigungsausschuss ist in seiner 104. Sitzung am 12. Juni 2002 der Empfehlung der Berichterstattergruppe gefolgt, durch das Bundesministerium der Verteidigung in Abstimmung mit dem Verteidigungsausschuss eine unabhängige Expertenkommission einzusetzen.

Die Kommission nahm noch in der laufenden Wahlperiode ihre Arbeit auf und konstituiert sich am 26. September 2002.

Beiträge zur Gesetzgebung

Von den Gesetzesvorhaben, an denen der Verteidigungsausschuss beteiligt war, sind insbesondere die zur Federführung überwiesenen hervorzuheben:

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Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1998 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Französischen Republik, der Regierung der Italienischen Republik und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zur Gründung der Gemeinsamen Organisation für Rüstungskooperation - Organisation Conjointe de Coopération en Matiére d‘Armement (OCCAR-Übereinkommen) - Bundesgesetzblatt (BGBl) I Nr. 9 -

Ziel dieses Gesetzes war die Stärkung der Rüstungskooperation auf dem Gebiet der Verteidigungsausrüstung zur Herausbildung einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität durch Effizienz-Erhöhung und Kostenverringerung zur Erzielung eines optimalen Kosten-/Nutzenverhältnisses auf Grund der Entwicklung optimierter Managementverfahren.

 

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Fünfzehntes Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (15. WSGÄndG) (BGBl. I Nr. 20)

Duch dieses Gesetz sollten Wehrsoldempfänger für die mit bestimmten Tätigkeiten verbun-denen Belastungen finanzielle Leistungen erhalten, deren Anspruchsvoraussetzungen und Höhe den Erschwerniszulagen für Besoldungsempfänger vergleichbar sind.

 

*

Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes und anderer Vorschriften - SGÄndG - (BGBl. I 2000 Nr. 57)

Ziel dieses Gesetzes war die Öffnung aller Laufbahnen der Streitkräfte für Frauen, die Flexi-bilisierung der militärischen Personalführung, die Erweiterung und Vereinheitlichung der Bestimmungen über die Erstattung von Ausbildungskosten sowie die rechtsförmliche Gestal-tung des Gesetzes im Hinblick auf die Einheitlichkeit von Rechtsvorschriften.

 

*

Zweites Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung anderer Vorschriften (2. WehrDiszNOG) - BGBl. I Nr. 42 -

Durch Gesetzesänderungen in dem Wehrdisziplinarrecht benachbarten Rechtsgebieten hatte sich seit 1972 ein inhaltlicher und redaktioneller Änderungsbedarf ergeben, dem mit dieser Novellierung Rechnung getragen werden sollte. Darüber hinaus sollten mit der zweiten No-vellierung des Wehrdisziplinarrechts u. a. Vorschriften die Rechte der Soldaten und Zivil-dienstleistenden gestärkt, das rechtliche Instrumentarium verbessert und die Verfahren zur Ahndung von Dienstvergehen beschleunigt werden.

 

*

Gesetz zur Neuausrichtung der Bundeswehr (Bundeswehrneuausrichtungsgesetz - BwNeuAusrG) (BGBl. I 2001 Nr. 75)

Mit diesem Gesetz wurden die Beschlüsse der Bundesregierung zur Neuausrichtung der Bun-deswehr im Bereich der personellen Struktur umgesetzt. Im Einzelnen ging es u. a. um die Verkürzung des Wehrdienstes von zehn auf neun Monate, die Einführung der Möglichkeit einer abschnittsweisen Ableistung des Wehrdienstes, ein Personalstrukturgesetz, die Neuord-nung bestimmter Laufbahnen von Soldaten und die Schaffung der Möglichkeit einer Weiter-beschäftigung von Soldaten nach einer Wehrdienstbeschädigung.

Statistik der Ausschussarbeit

Sitzungen des Verteidigungsausschusses:
- davon auswärtige Sitzungen:

109
2

Sitzungen des Unterausschusses "Streitkräftefragen
in den neuen Bundesländern":
- davon auswärtige Sitzungen:


28
7

Sitzungen der Berichterstattergruppe "Radarstrahlenproblematik":

6

Beratungen von überwiesenen Vorlagen:
(Federführung Verteidigungsausschuss)

27

Beratungen von überwiesenen Vorlagen:
(Mitberatung durch Verteidigungsausschuss)

187

Beratungen von Vorlagen:
(Gutachtlich durch Verteidigungsausschuss)

5

Beratungen von Unterrichtungen, Ratsdokumenten und EU-Vorlagen:

98

Delegationsreisen (insbesondere auch in die Einsatzgebiete):

15

Reisen des Vorsitzenden zu Tagungen von internationalen Gremien:

4

Einzelreisen des Vorsitzenden
(vorwiegend Besuche bei der Truppe)

21

Besuche von ausländischen Verteidigungsausschüssen:

15

Besuche von ausländischen Verteidigungsministern:

15

Besuche von militärischen Delegationen:

73

Zahl der BMF-Vorlagen:

47

Eingaben:

ca. 2.500

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv15/a11/bilanz_14WP
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