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16. Wahlperiode
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Rechtsausschuss

Foto: Konstituierende Sitzung des Rechtsausschusses, (v.l.) der Vorsitzende Andreas Schmidt und der Vizepräsident Hermann Otto Solms
Konstituierende Sitzung, Vorsitzender Andreas Schmidt (li) und Hermann Otto Solms
© DBT

Fachleute für Formulierungen

Die Gesetzessprache muss eindeutig, rechtsförmlich und verfassungsgemäß sein, dafür sorgen natürlich die, die es am besten wissen – die Mitglieder des Rechtsausschusses, viele von ihnen sind Juristen. Viele Gesetze beraten sie deshalb mit. Auf anderen Gebieten ist der Ausschuss federführend, z.B. im Zivil-, Straf-, Wirtschafts- und Verfahrensrecht. Auch die höchste deutsche Rechtsprechung am Bundesverfassungsgericht verfolgt der Ausschuss, um dem Parlament in bestimmten Verfahren eine Stellungsnahme zu empfehlen.


Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/
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