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057/2006
Datum: 23.02.2006
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heute im Bundestag - 23.02.2006

Neue Bilanzierungsregeln wirken sich nicht auf die Besteuerung aus

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Umstellung in der Rechnungslegung der im Deutschen Aktienindex notierten Unternehmen von den Vorschriften des Handelsgesetzbuches auf die internationale Rechnungslegung nach den International Account Standards (IAS) und den International Financial Reporting Standards (IFRS) hat keine Auswirkungen auf deren Besteuerung. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/733) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/527) fest. Die IAS/IFRS bildeten keine Besteuerungsgrundlage und wirkten sich auch nicht auf die steuerliche Gewinnermittlung aus, heißt es. Sie müssten nur für den Konzernabschluss solcher Unternehmen angewendet werden, deren Wertpapiere börsennotiert sind oder deren Börsennotierung beantragt wurde. Für die Besteuerung sei der im Jahresabschluss nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelte Gewinn maßgeblich, so die Regierung. Das Handelsgesetzbuch eröffne Unternehmen zwar die Möglichkeit, einen Einzelabschluss nach den IAS/IFRS aufzustellen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen, jedoch nur zu Informationszwecken. Es bleibe bei der Verpflichtung, einen handelsrechtlichen Abschluss zu erstellen. Die Folgen der Umstellung von handelsrechtlicher auf IAS/IFRS-Rechnungslegung auf die im Deutschen Aktienindex notierten Unternehmen seien noch nicht analysiert worden, so die Regierung. Der Übergang führe jedoch allgemein zu einer "betragsmäßigen Veränderung zentraler Bilanzposten". Dabei könne es zu einer Erhöhung der Bilanzsumme kommen. Da diese Wertveränderungen in der Eröffnungsbilanz nach IAS/IFRS aber grundsätzlich erfolgsneutral direkt im Eigenkapital gebucht würden, wirke sich dieser Vorgang jedenfalls im Umstellungsjahr nicht auf das Bilanzergebnis aus. In den Folgejahren wirkten sie sich aber aufgrund erhöhter Abschreibungen aus. Die Folge könne eine Erhöhung des Eigenkapitals und daraus resultierend eine Verbesserung der Bilanzkennzahlen zur Eigenkapitalquote und zum Verschuldungsgrad sein, heißt es in der Antwort. Die Regierung betont, die IAS/IFRS dienten vorrangig der Information des Kapitalmarktes. Auf EU-Ebene sei eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die eine künftige einheitliche steuerliche Bemessungsgrundlage erarbeiten soll. Ausgangspunkt sollten dabei die IAS/IFRS sein. Diese Rechnungslegungsstandards sollten als Instrument einer einheitlichen Begriffsbestimmung für eine künftige steuerliche Gewinnermittlung dienen, schreibt die Regierung. Die Wertungen einzelner Standards könnten darauf untersucht werden, ob sie für die Definition einer steuerlichen Bemessungsgrundlage geeignet sind. Sie bildeten aber keineswegs selbst die Elemente der steuerlichen Gewinnermittlung.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_057/02
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