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057/2006
Datum: 23.02.2006
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heute im Bundestag - 23.02.2006

"Planung von Bundesfernstraßen in keinem einzigen Fall für unzulässig erklärt"

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Der Bundesregierung ist nach eigenen Worten kein einziger Fall bekannt, in dem das Bundesverwaltungsgericht eine Planung wegen einer unzulässigen Vorratsplanung für rechtswidrig erklärt hat. Dies erklärt sie in ihrer Antwort ( 16/723) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/498). Das Gericht habe in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass eine Planung der Strecke nur dann unzulässig sei, wenn ihre Verwirklichung nicht beabsichtigt oder sie objektiv nicht realisierbar ist. Bei den geplanten Maßnahmen zum Bau von Bundesfernstraßen würden 58 Projekte in den "vordringlichen Bedarf" eingestellt. Wie aus der Antwort an die Bündnisgrünen weiterhin hervorgeht, sind für 76 Maßnahmen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen bestandkräftig. Die Gesamtkosten betrügen rund 2,5 Milliarden Euro. Darüber hinaus lägen für 15 Maßnahmen mit einem Volumen von rund 500 Millionen Euro Planfeststellungsbeschlüsse vor, die beklagt werden. Baden-Württemberg habe 18 Projekte mit einem Volumen von rund 587 Millionen Euro. Es folge Bayern, das über Pläne für 17 Strecken mit Kosten von etwa 575 Millionen Euro verfügt. An dritter Stelle stehe Niedersachsen, das 15 Projekte für den Bundesfernstraßenverkehr mit voraussichtlichen Kosten von 497 Millionen Euro hat. Das Land weise gleichzeitig auch die bei weiten meisten Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse auf - nämlich elf. Es folgten Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen mit jeweils zwei Klagen.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_057/03
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