Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > AKTUELL > hib-Meldungen (heute im bundestag) > 2006 > 058 >
058/2006
Datum: 23.02.2006
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]
heute im Bundestag - 23.02.2006

Verordnung zur Annahme von Abfällen erlassen

Umwelt/Verordnung

Berlin: (hib/SUK) Künftig müssen Abfallerzeuger ihre Abfälle gegenüber Deponiebesitzern "grundlegend charakterisieren". Das heißt, dass Angaben zum Abfallschlüssel, zur Herkunft, zur äußeren Erscheinung und zur Vorbehandlung gemacht werden müssen. Außerdem sind Untersuchungen des Abfalls und der Nachweis über die Einhaltung der Zuordnungskriterien für die jeweilige Deponieklasse nötig. Das geht aus einer Verordnung der Bundesregierung ( 16/573) hervor. Sie wurde erlassen, um eine EU-Ratsentscheidung vom Juli 2004 zu den Kriterien und Verfahren der Europäischen Union für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien in deutsches Recht umzusetzen.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_058/09
Seitenanfang
Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Presse und Kommunikation
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf