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072/2006
Datum: 09.03.2006
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heute im Bundestag - 09.03.2006

An Änderung zu Gunsten des bilanziellen Eigenkapitals wird derzeit gearbeitet

Recht/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Das International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet nach Angaben der Bundesregierung derzeit an einer Änderung des Standards IAS 32, nach der kündbare Einlagen von Gesellschafter unter bestimmten Bedingungen als Eigenkapital klassifiziert werden können. Das macht sie in ihrer Antwort ( 16/793) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 16/704) deutlich. Dies sei der Initiative des "Deutschen Rechnungslegung Standards Committee" zu verdanken. Ob die Änderung dieser Vorschrift geeignet sei, die Probleme des deutschen Mittelstands zu lösen, ließe sich jedoch erst beurteilen, wenn der IASB den Entwurf veröffentlicht habe. Insbesondere der deutsche Mittelstand sei dann aufgerufen, zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen. Bei dem von den Gesellschaftern an die Personenhandelsgesellschaft überlassenen Kapital handelt es sich der FDP zufolge in der Vorschrift um Fremdkapital, wenn dem Gesellschafter, ein Kündigungsrecht zusteht. Die Kündigung führe zum Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters, wobei ein Abfindungsanspruch entsteht. Dieser könne der Höhe nach geregelt, aber nicht ausgeschlossen werden. Durch das Zusammenspiel deutscher Regelungen und dem IAS 32 sei anzunehmen, hieß es bei den Liberalen, dass das Eigenkapital von Personenhandelsgesellschaften in einem Abschluss nach IFRS ganz oder teilweise als Fremdkapital ausgewiesen werden muss. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Es treffe zu, dass bestimmte Vermögenswerte, die nach Maßgabe der Regelungen des Handelsgesetzbuches als Eigenkapital auszuweisen sind, nach IAS 32 als Fremdkapital gelten. Sie weist aber auch darauf hin, die Konstellation habe schon bei Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat im Jahre 2002 bestanden. Bei der seinerzeit vor der Verabschiedung der Verordnung veranstalteten Beteiligung der nationalen Verbände sei diese Frage von keiner Seite angesprochen worden. Vielmehr hätten sich alle Verbände für die Verabschiedung der Verordnung ausgesprochen.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_072/04
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