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072/2006
Datum: 09.03.2006
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heute im Bundestag - 09.03.2006

Zuständigkeiten des Bundes und der Länder voneinander abgrenzen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Ziel einer effektiven bundesstaatlichen Ordnung in Deutschland muss es sein, die Ebenen des Bundes und der Länder, auch im Verhältnis zur Europäischen Union, deutlicher in ihren Zuständigkeiten und Finanzverantwortlichkeiten abzugrenzen. Dadurch werden zudem Entscheidungsabläufe und Verantwortlichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger transparenter als bisher. Dies betonen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in ihrem Gesetzentwurf zur Föderalismusreform, für die Änderungen des Grundgesetzes erforderlich sind ( 16/813). Der Entwurf sieht unter anderem vor, die Rechte des Bundestages zu stärken. Bundesgesetze sollen nach dem Entwurf nicht mehr in dem bisherigen Umfang von der Zustimmung des Bundesrates abhängig sein. Auf der anderen Seite würde jedoch die Möglichkeit geschaffen, dass in bestimmten Fällen die Länder das Recht erhalten, von einem Bundesgesetz abzuweichen. Bei der Rahmengesetzgebung (Artikel 75) ist vorgesehen, diese gänzlich abzuschaffen und bislang in diesen Bereich fallende Materien sachgerecht zwischen Bund und Ländern aufzuteilen. Bei den Ländern verbleibt nach den Vorstellungen der Koalitionsfraktionen künftig die Zuständigkeit unter anderem im Bereich Strafvollzug, Versammlungs-, Ladenschluss- und Gaststättenrecht Gesetze zu erlassen. Ebenso soll ein Großteil des Hochschulrechts in Länderzuständigkeit entfallen. Einzige Ausnahme: Auf den Gebieten der Hochschulzulassungen und der Hochschulabschlüsse erhält der Bund eine neue Zuständigkeit. Die Länder sollen aber (nach Artikel 72 Absatz III) wiederum von Bundesrecht abweichen dürfen. Aus dem Katalog der Gemeinschaftsaufgaben (Artikel 91 a) werden der Aus- und Neubau von Hochschulen gestrichen. Erweitert werden auch die Zuständigkeiten der Länder im Schulbereich. Direkte Finanzhilfen des Bundes in diesem Bereich würden unzulässig. Auf der anderen Seite würde eine neue ausschließlich Bundeskompetenz (Artikel 73) zur Regelung präventiver Befugnisse des Bundeskriminalamts bei der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus geschaffen. Außerdem würden unter anderem das Waffen- und Sprengstoffrecht, die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken und das Melde- und Ausweiswesen in die Zuständigkeit des Bundes überführt. Ferner schlagen die Koalitionsfraktionen vor, die Kompetenz für das Dienstrecht, die Besoldung und die Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten auf die Länder zu übertragen. Der Bund soll nur noch die "Statusrechte und -pflichten" der Beamten der Länder und Gemeinden erhalten. Ferner beabsichtigen die Koalitionsfraktionen, eine neue Vorschrift in Artikel 109 einzufügen. Sie soll vor dem Hintergrund der Verpflichtungen Deutschlands aufgrund des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin die Verantwortung des Bundes und der Ländern regeln. Der Bund trägt 65 Prozent etwaiger Sanktionszahlungen, die Länder 35 Prozent. Bei der Erhebung der Grunderwerbsteuer sollen die Länder künftig das Recht bekommen, den Steuersatz zu bestimmen. Auch im Umweltbereich erhält der Bund Kompetenzen für den Naturschutz und die Landschaftspflege sowie den Wasserhaushalt. Auch davon dürfen die Länder künftig aber wiederum weitgehend abweichen. Der Artikel 22 ("Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold") ist nach den Vorstellungen der Koalitionsfraktionen zu ergänzen durch einen Satz, der die Hauptstadtfunktion Berlins und die gesamtstaatliche Repräsentation in Berlin als Bundesaufgabe festschreibt. In dem Entwurf eines Föderalismus-Begleitgesetzes ( 16/814) sind für das Inkrafttreten der Grundgesetzänderungen notwendige Folgeregelungen enthalten. Nach Darstellung der Koalitionsfraktionen betreffen die Regelungen insbesondere die finanziellen Beziehungen zwischen Bund und Ländern sowie die Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_072/03
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