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073/2006
Datum: 09.03.2006
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heute im Bundestag - 09.03.2006

Eingliederungshilfe für Behinderte soll reformiert werden

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung will die Eingliederungshilfe für Behinderte reformieren. Wie aus der Antwort der Regierung (16/808) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/703) hervorgeht, soll dabei der Grundsatz "ambulant vor stationär" gelten. Weitere Ziele seien eine bessere Verzahnung ambulanter und stationärer Bereiche sowie eine Leistungserbringung "aus einer Hand". Eine zentrale Rolle soll auch die Einführung von persönlichen Budgets spielen. Die Reform werde gemeinsam mit den Ländern, den Kommunen und den Behindertenverbänden in Angriff genommen, kündigt die Regierung an. Sie lehnt es in der Antwort aber ab, die Eingliederungshilfe für Behinderte aus der Sozialhilfe herauszulösen und in ein Bundesleistungsgesetz zu überführen. Dies "wäre für den Bund mit Milliardenlasten verbunden, ohne die Möglichkeit zu einer aufwendungsneutralen Gegenfinanzierung", heißt es dazu. Die FDP-Fraktion wollte in ihrer Anfrage unter anderem wissen, wie die gestiegenen Kosten für Eingliederungshilfen gesenkt werden können, ohne die Leistungen zu gefährden. Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort den von den Liberalen angesprochenen Kostenanstieg. So hätten sich die Eingliederungshilfeausgaben 2004 auf rund 9,9 Milliarden Euro belaufen, was einer Steigerung in Höhe von 3,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bedeute. Von 1994 bis 2004 seien die Kosten im Jahresdurchschnitt um 5,6 Prozent erhöht. Zurückgeführt wird dies von der Regierung vor allem darauf, dass inzwischen "weit mehr jüngere behinderte Menschen als früher ihr Recht auf ein eigenständiges und eigenverantwortliches Leben" wahrnähmen und das früher Elternhaus verließen. So hätten nach vorläufigen Daten im Jahr 2004 rund 629.000 Behinderte Eingliederungshilfen in Anspruch genommen. Zehn Jahre zuvor seien es 360.000 gewesen.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_073/07
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