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073/2006
Datum: 09.03.2006
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heute im Bundestag - 09.03.2006

Keine zusätzlichen Bundeskompetenzen für die öffentliche Fürsorge

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/SUK) Bund und Länder wollen die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die öffentliche Fürsorge im Rahmen der Föderalismusreform nicht ausweiten. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/799) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/728) mit. Die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen gehöre jedoch zur konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Davon habe der Bund zuletzt mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz Gebrauch gemacht. Ergänzend werde die Bundesregierung die Qualität der frühkindlichen Erziehung in Abstimmung mit den Ländern durch die Förderung der Bildungsforschung unterstützen. Gefragt nach der Ausgabe der Mittel im Rahmen des Ganztagsschulprogramms teilt die Bundesregierung mit, sie bewerte es als "sehr positiv", dass über 90 Prozent der Mittel für das Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" in den Aufbau neuer Ganztagsschulen oder in zusätzliche Plätze an bereits bestehenden Ganztagsschulen fließen. Es gebe aber keine Überlegungen, die Länder dazu aufzufordern, bestimmte Schulformen beim Ausbau von Ganztagsschulen stärker zu berücksichtigen. Nach dem Inkrafttreten der Föderalismusreform gebe es keine rechtlichen Möglichkeiten mehr, etwaige Förderprogramme wie "Zukunft Bildung und Forschung" zu wiederholen. Auch Regelungen über Studiengebühren könne der Bund nicht erlassen. Sie nehme aber das Ziel, die Weiterbildung zur "vierten Säule des Bildungssystems" auszubauen, "zügig" in Angriff.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_073/08
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