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073/2006
Datum: 09.03.2006
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heute im Bundestag - 09.03.2006

Kein fester Kriterienkatalog für die Arbeit der Akademie der Künste

Kultur und Medien/Antwort

Berlin: (hib/SUK) Für den gesetzlichen Beratungsauftrag der Akademie der Künste (AdK) gibt es keinen festen Kriterienkatalog. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/795) auf eine Kleine Anfrage der Bündnisgrünen ( 16/641) mit. Der Beratungsauftrag der Akademie umfasse eine konkrete und eine "bewusst weit" verstandene allgemeine Ebene. Die AdK solle zu wichtigen künstlerischen, kulturellen und kulturpolitischen Themen Stellung beziehen und in einzelnen Fällen konkrete Voten zu kulturpolitischen Fragen abgeben, etwa bei der Besetzung der Jury des Hauptstadtkulturfonds. Es sei gesetzlich festgeschrieben, dass die AdK sich selbst verwalte, so die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter. Daher halte die Bundesregierung an den Grundsätzen der Selbstverwaltung und Autonomie fest, achte aber darauf, dass Aufgaben der Akademie "mit Leben erfüllt" würden. Im Gesetz zur Errichtung der Akademie der Künste, das am 1. Januar 2006 in Kraft getreten sei, sei die Einrichtung eines Verwaltungsbeirates vorgesehen. Dieser werde sich "in Kürze" konstituieren, die Bundesregierung sei darin mit der Mehrheit der Stimmen vertreten.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_073/10
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