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073/2006
Datum: 09.03.2006
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heute im Bundestag - 09.03.2006

Landwirtschaftsklausel muss differenzierter gefasst werden

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/SUK) Die Landwirtschaftsklausel des Bundesnaturschutzgesetzes muss bei einer Novellierung differenzierter gefasst werden, um den Forderungen des Europäischen Gerichtshofs zu entsprechen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/802) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/705) mit. Der Europäische Gerichtshof hat am 10. Januar 2006 geurteilt, dass die Bundesrepublik Deutschland in mehreren Punkten gegen ihre Verpflichtungen aus der Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Richtlinie der EU verstoßen hat. In dem Urteil wird gefordert, dass die nach dem Bundesnaturschutzgesetz geltende Landwirtschaftsklausel nicht in den besonderen Schutzgebieten des Netzes "Natura 2000" gelten soll. Deshalb seien Änderungen der im Urteil gerügten Vorschriften erforderlich. Die nötige Änderung des Pflanzenschutzgesetzes werde derzeit erarbeitet. Auf die Frage der Fraktion, welche Defizite es nach Einschätzung der Bundesregierung bei der gegenwärtigen Praxis der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie gibt, verweist die Regierung darauf, dass für die Umsetzung der genannten Richtlinien die Bundesländer zuständig seien. Das nationale rechtliche Instrumentarium sei "grundsätzlich geeignet", die Ziele der Richtlinien zu erreichen. In ihrer Antwort teilt die Bundesregierung weiterhin mit, sie werde sich bemühen, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs so umzusetzen, dass Ertragsausfälle vermieden werden. Man prüfe derzeit, wie die artenschutzrechtlichen Vorgaben der FFH-Richtlinie "praktikabel" in die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit integriert werden können.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_073/09
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