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079/2006
Datum: 15.03.2006
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heute im Bundestag - 15.03.2006

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten befürwortet

Finanzausschuss

Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat am Mittwochvormittag den Gesetzentwurf CDU/CSU und SPD zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung ( 16/643) gegen das Votum der Oppositionsfraktionen angenommen. Das Gesetz, dass zur Belebung von Investitionen und zu Liquiditätsvorteilen für kleine und mittelständische Unternehmen beitragen soll, soll am Freitag im Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden. Im Mittelpunkt steht die steuerliche Abzugsfähigkeit von erwerbsbedingten Betreuungskosten für Kinder. Um Kinderbetreuung und Beruf besser zu vereinbaren, ist vorgesehen, die erwerbsbedingten Betreuungskosten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in Höhe von zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.000 Euro pro Kind, wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich absetzbar zu machen. Eine entsprechende Regelung soll auch gelten, wenn nur ein Elternteil erwerbstätig und der andere behindert, dauerhaft krank oder in Ausbildung ist. Darüber sollen alle Eltern mit Kindern zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr zwei Drittel ihrer Kinderbetreuungskosten, ebenfalls höchstens 4.000 Euro je Kind, als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen können. In beiden Fällen soll gelten, dass Aufwendungen für Unterricht, wie Schulgeld, Nachhilfe- oder Fremdsprachenunterricht, aber auch Musikunterricht, Computerkurse, die Mitgliedschaft in Sport- oder anderen Vereinen, Tennis-, Reitunterricht und ähnliches nicht abzugsfähig sind, wie CDU/CSU und SPD in einem Änderungsantrag unterstrichen haben. Um Missbrauch und Schwarzarbeit vorzubeugen, müssen die Aufwendungen in Form einer Rechnung sowie zusätzlich mittels Banküberweisung nachgewiesen werden. Der Ausschuss lehnte Änderungsanträge der Fraktion Die Linke sowie von Bündnis 90/Die Grünen ab. Nach dem Vorschlag der Linken sollten Aufwendungen für Kinder bis zum 16. Lebensjahr, bei einer Behinderung bis zum 27. Lebensjahr, als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können. Die Fraktion schlug vor, die Einkommensteuerschuld um 50 Prozent des Gesamtbetrags der Ausgaben, höchstens 2.100 Euro je Kind, zu ermäßigen. Die Bündnisgrünen schlugen ähnlich vor, Betreuungskosten für Kinder bis zum 10. Lebensjahr, bei Behinderung bis zum 27. Lebensjahr, abzugsfähig zu machen, wobei die Ermäßigung der Steuerschuld 40 Prozent der Gesamtausgaben, höchstens 1.200 Euro je Kind, betragen sollte. Beide Fraktionen kritisierten die Regelung im Gesetzentwurf als kompliziert und unverständlich und wegen der progressionsabhängigen Entlastung als ungerecht. Die Förderung als Abzug von der Steuerschuld zu gestalten hätte den Vorteil, heißt es im Änderungsantrag der Bündnisgrünen, dass der steuerliche Vorteil nicht mehr von der Höhe des Einkommens, sondern nur vom Umfang der Inanspruch genommenen Kinderbetreuungskosten abhängt. Nach Darstellung der Linken würden geringverdienende Eltern gemessen am Einkommen überproportional mit Betreuungskosten belastet. Die Koalition begründete ihre Ablehnung damit, dass der Vorschlag der Linken den Haushaltsrahmen sprengen würde. Den Grünen enthielt sie entgegen, dass diejenigen, die sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schaffen, auch mehr absetzen können sollten. Im Übrigen würdigten Union und SPD den Entwurf als "Schritt in die richtige Richtung", von den man sich Konjunkturimpulse und eine Anregung der Investitionstätigkeit erhoffe. Die FDP unterstützte das Ziel des Entwurfs, wies aber auf die bevorstehende Mehrwertsteuererhöhung als konjunkturschädlich sowie auf ihren eigenen Gesetzentwurf zur Reform des Einkommensteuerrechts hin, der am Donnerstag beraten werden soll. Die Linke nannte das Vorhaben kompliziert, unsozial und ungerecht, und auch die Bündnisgrünen sprachen von einer "hochgradigen Verkomplizierung" und einer sozialen Schieflage durch die Progressionswirkung. Vorgesehen ist in dem Entwurf darüber hinaus, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Binnenschifffahrtsflotte zu erhalten, in dem beim Verkauf eines Binnenschiffes die aufgedeckten stillen Reserven auf gekaufte Binnenschiffe übertragbar sein sollen. Geplant ist ferner, die degressiven Absetzungen für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens befristet für zwei Jahre auf höchstens 30 Prozent und maximal das dreifache der linearen AfA anzuheben. Die Einkommensteuer auf Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Betreuungsleistungen für eine pflegebedürftige Person soll stärker als bisher ermäßigt werden können. 20 Prozent der Arbeitkosten, maximal 1.200 Euro jährlich bei der Betreuung und maximal 600 Euro jährlich bei Renovierungen im eigenen Haushalt sollen hier künftig absetzbar sein. Um kleine und mittlere Unternehmen zu fördern, will die Koalition schließlich die Umsatzgrenze bei der Besteuerung nach den tatsächlichen Einnahmen (Ist-Versteuerung) in den alten Ländern von 125.000 Euro auf 250.000 Euro anheben. Die derzeitige Regelung zur Ist-Versteuerung in den neuen Ländern soll über dieses Jahr hinaus bis Ende 2009 verlängert werden. In den neuen Ländern gilt eine höhere Umsatzgrenze von 500.000 Euro. Der Ausschuss lehnte einen Antrag der Grünen ab, die volle Abziehbarkeit privater Steuerberatungskosten von diesem Jahr an wieder einzuführen. Keine Mehrheit fand ein weiterer Änderungsantrag der Fraktion, grundsätzlich alle "handwerklichen Tätigkeiten" steuerlich zu begünstigen, weil die im Gesetzestext enthaltene Formulierung "Handwerkerleistungen" zu Abgrenzungsproblemen gegenüber solchen Betrieben führe, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Dazu erklärte die Koalition, in den Bericht des Ausschusses an das Bundestagsplenum solle aufgenommen werden, dass ein beauftragtes Unternehmen nicht unbedingt in die Handwerksrolle eingetragen sein müsse, damit die steuerliche Absetzbarkeit der Leistungen gewährleistet ist.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_079/01
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