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079/2006
Datum: 15.03.2006
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heute im Bundestag - 15.03.2006

Regelungen zum Ausgleich für sinkenden Zuckerpreis befürwortet

Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Berlin: (hib/SAS) Für einen Ausgleich der Einkommenseinbußen für die Zuckerwirtschaft und die Rübenanbauer infolge der vom EU-Agrarministerrat vergangenen Jahres beschlossenen Zuckermarktreform haben sich die Ernährungspolitiker im Bundestag ausgesprochen. Mit breiter Mehrheit haben am Mittwochvormittag die Abgeordneten des Fachausschusses dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes der Bundesregierung ( 16/858) zugestimmt. Dafür votierten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Die Linke; Bündnis 90/Die Grünen wiesen die Vorlage zurück. Eine inhaltsgleiche Initiative der Koalitionsfraktionen ( 16/644) wurde für erledigt erklärt. Der Bundestag wird den Gesetzentwurf am morgigen Donnerstag abschließend beraten. Nach dem Beschluss des Agrarrates der Europäischen Gemeinschaft wird ab diesem Jahr der Mindestpreis für Zuckerrüben in vier Schritten um 39 Prozent gesenkt. Die Einbußen der Rübenanbauer sollen etwa zu 64 Prozent durch Direktbeihilfen ausgeglichen werden. Dazu wird der "Zuckerausgleich" in das System der Direktzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe einbezogen. Dies bedeutet, wer Zuckerrüben anbaut, wird für einen Übergangszeitraum bis 2009 einen betriebsindividuellen "Zuckerausgleich" erhalten; ab 2010 soll dieser abgeschmolzen und in das System allgemeiner Flächenprämien einbezogen werden. Bündnis 90/Die Grünen äußerten Zweifel, ob die Reform der Zuckermarktordnung ihren Zielen gerecht werde. Sie begründeten ihre Ablehnung damit, dass der Zugang zum europäischen Zuckermarkt für Entwicklungsländer nicht in dem erforderlichen Maße gegeben sei. Zudem begünstige die angestrebte Kompensationsregelung einen Strukturwandel hin zu Großbetrieben. Auch die PDS zeigte sich enttäuscht über den auf EU-Ebene beschlossenen Strukturwandel, den sie sich "nachhaltiger" gewünscht hätte. Aus ihrer Sicht handelt es sich dennoch um "notwendige" Regelungen. Die FDP begrüßte die Umsetzung europäischer Vorgaben in nationales Recht. Nach Meinung von SPD und Union handelt es sich um ein "sehr technisches" Gesetz, das aber mit "gravierenden Auswirkungen" für die Betroffenen verbunden sei. Für das Gesetz spreche, dass die Rübenanbauer nun Planungssicherheit erhielten.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_079/02
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