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087/2006
Datum: 20.03.2006
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heute im Bundestag - 20.03.2006

Lebensversicherungen als Teil der Altersvorsorge vor Pfändung schützen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Um Selbstständigen in einem gewissen Umfang die von ihnen geschaffene Altervorsorge zu erhalten, soll die Lebensversicherung vor einem "schrankenlosen Pfändungszugriff" geschützt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/886) vorgelegt. Sie führt aus, die Lebensversicherung und die private Rentenversicherung seien die am weitesten verbreitete Form der Alterssicherung Selbstständiger. Andererseits sei das Vermögen, das Selbstständige für ihre Altervorsorge vorgesehen hätten, ohne ausreichenden Pfändungsschutz dem Gläubigerzugriff ausgesetzt. Dies könne im Einzelfall dazu führen, dass diese Personen im Alter auf staatliche Transferleistungen angewiesen seien. Insofern müssten Regelungen geschaffen werden, die die Altervorsorge der Selbstständigen absichern, ohne die Zugriffsrechte der Gläubiger zu stark zu beschneiden. Die Regierung weist auch darauf hin, dass Pfändungsschutzvorschriften zu einem Zeitpunkt geschaffen worden seien, zu dem die ungleiche Behandlung von Arbeitnehmern und Selbstständigen aufgrund der gehobenen sozialen Stellung der letzteren noch begründet gewesen sei. Das Argumente besitzt laut Regierung "heute keine Überzeugungskraft mehr". Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungswünschen vorgebracht, denen die Regierung in ihrer Gegenäußerung teilweise zugestimmt hat.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_087/03
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