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123/2006
Datum: 20.04.2006
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heute im Bundestag - 20.04.2006

Regierung sieht Klärungsbedarf beim Rückgang von Mutter-Kind-Kuren

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung hält den drastischen Rückgang von Mutter-Kind-Kuren für klärungsbedürftig. In ihrer Stellungnahme zu einem entsprechenden Bericht der Spitzenverbände der Krankenkassen schreibt die Regierung, die darin gemachten Ausführungen könnten nicht erklären, weshalb einige Kassen die Leistungen "auf einen Bruchteil des Volumens vergangener Jahre reduziert" hätten. Die Regierung hat den Bericht als Unterrichtung ( 16/1150) vorgelegt. Als "wenig plausibel" bezeichnet sie die von den Spitzenverbänden angegebene Begründung, die sinkende Zahl der Mutter-Kind-Kuren sei "auf rückläufige Antragszahlen, diese wiederum auf die geänderten Regelungen zur Belastungsgrenze bei Zuzahlungen sowie die gesamtwirtschaftliche Situation zurückzuführen". Die teilweise sehr hohe Ablehnungsquote verbunden mit einer steigenden Quote erfolgreicher Widersprüche der Versicherten bedürfe "der eingehenden Analyse", heißt es weiter. Die Regierung bemängelt, dass in dem Bericht der Spitzenverbände offen bleibe, welche Gründe für eine sehr unterschiedliche Entwicklung bei den verschiedenen Kassen und Kassenarten bestehen.

Aus dem Bericht geht hervor, dass es in Deutschland insgesamt 165 Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren gibt. Die meisten bestehen in Niedersachsen (37), gefolgt von Schleswig-Holstein (32) und Bayern (28). Wurden laut Bericht 1999 noch 229.122 Mutter-Kind-Kuren genehmigt, waren es 2004 nur noch 130.689, das entspricht einem Rückgang von 57,04 Prozent. Die Ausgaben reduzierten sich den Angaben zufolge von rund 421 Millionen Euro im Jahr 1999 auf rund 289 Millionen Euro im Jahr 2004. Der Rückgang hat laut Regierung auch 2005 angehalten: In diesem Jahr seien nur noch rund 263 Millionen Euro ausgegeben worden.

Der Bericht der Spitzenverbände der Krankenkassen bezieht sich auf die mit dem Gesetz zur Verbesserung der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter vom 26. Juli 2002 verbundenen Rechtsänderungen. Unter anderem wurde die Möglichkeit gestrichen, die Zahlungspflicht auf Teilleistungen zu beschränken. Dies hat nach Einschätzung der Spitzenverbände jedoch keinen erheblichen Einfluss auf die Antragstellung gehabt, weil der überwiegende Teil der Krankenkassen bereits vor der Gesetzesänderung die Kuren voll finanziert habe.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_123/02
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