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124/2006
Datum: 21.04.2006
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heute im Bundestag - 21.04.2006

Investitionshöhe für die Sanierung von Bundesautobahnen für 2004 bestätigt

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung beharrt darauf, die Investitionen für den Erhalt von Fernstraßen in dem im Bundesverkehrswegeplan 2003 vorgesehenen Rahmen bei 49 Prozent gehalten zu haben. In ihrer Antwort ( 16/1120) bezieht sie sich auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/1013). Diese hatten moniert, dass der Straßenbaubericht 2005 für das Berichtsjahr 2004 nur ein Drittel der Investitionen für den Erhalt von Bundesfernstraßen ausweise und nicht wie vorgesehen rund die Hälfte aller Investitionen für den Neu- und Ausbau sowie Erhalt von Bundesautobahnen. Laut Regierung sind aber auch erhebliche Summen beim Um- und Ausbau der Bundesfernstraßen in den Erhalt der Autobahnen geflossen. Diese Gelder seien im Etat nicht in den reinen Erhaltungstiteln eingeplant worden, sondern in den die Autobahn-Erweitung betreffenden Titeln. Als weitere Gründe dafür, dass es bei den Planansätzen und Ist-Ausgaben für die den Neu- und Ausbau betreffenden Investitionen zu Abweichungen gekommen sei, führt die Regierung länderübergreifende Mittelausgleiche am Ende des Haushaltsjahres an. In diesem Zusammenhang nennt sie auch die Kürzung von Haushaltsmitteln durch globale Minderausgaben, witterungs- oder baugrundbedingte Verzögerungen sowie bau- oder vergaberechtliche Verzögerungen bei der Bauvorbereitung.

Anträge der Bundesländer auf Umwidmung von Mitteln, die in die Erhaltung von Autobahnen fließen sollten, aber für Neu- und Ausbauprojekte verwendet wurden, sind der Regierung zufolge im Zeitraum zwischen 1996 bis 2005 in 63 Fällen genehmigt worden. So seien in Bayern und Sachsen-Anhalt in dem genannten Zeitraum je neun Anträge auf Umwidmung der Mittel genehmigt worden, in Brandenburg in sieben Fällen und in der Hansestadt Bremen in sechs Fällen. Die Regierung begründet das im Falle Brandenburgs damit, dass die Mittel für "Maßnahmen mit hohen Erhaltungsanteilen" eingesetzt worden seien. Als weitere Gründe nennt sie die Sicherstellung des vereinbarten Baubeginns und die beschleunigte Fertigstellung.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_124/02
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