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143/2006
Datum: 11.05.2006
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heute im Bundestag - 11.05.2006

Grüne wollen Ich-AG verlängern

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen will den Existenzgründungszuschuss für Arbeitslose, die so genannte Ich-AG, verlängern. Ohne eine solche Maßnahme würde das Förderinstrument am 1. Juli diesen Jahres ersatzlos wegfallen, schreibt die Fraktion in ihrem Gesetzentwurf ( 16/1405). Insbesondere die Erwerbschancen für arbeitslose Frauen verschlechterten sich dadurch deutlich. Zudem habe der Zwischenbericht zur Wirksamkeit der Hartz-Reformen gezeigt, dass die Ich-AG eine der erfolgreichsten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sei. Die Grünen schlagen deshalb vor, den Existenzgründungszuschuss bis zum 31. März 2007 als Pflichtleistung der Bundesagentur für Arbeit (BA) fortzuführen. Auf der Grundlage des Endberichts zur Evaluierung der Hartz-Reformen, der Ende des Jahres vorliegen soll, könne die Bundesregierung dann "anhand von sachlichen Kriterien" über die Zukunft der Ich-AG entscheiden. Nach Berechnungen der Bündnisgrünen fallen durch die Verlängerung des Existenzgründungszuschusses für Arbeitslose zusätzliche Kosten in Höhe von rund 800 Millionen Euro an. Dem stünden aber Einsparungen aus der Eingliederung der Geförderten in Erwerbsarbeit gegenüber, heißt es in dem Entwurf. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass das Überbrückungsgeld - das zweite Instrument, mit dem Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus gefördert wird - von einem anderen Personenkreis in Anspruch genommen werde als der Existenzgründungszuschuss. "Der Anteil der Frauen bei den neu gegründeten Ich-AG lag deutlich über dem beim Überbrückungsgeld und auch über ihrem Anteil an den Gründerinnen und Gründern insgesamt", schreiben die Grünen. Im Jahresdurchschnitt gehe die BA im Jahresdurchschnitt von rund 196.000 Förderfällen bei der Ich-AG mit einem durchschnittlichen monatlichen Förderbedarf von 480 Euro aus. Für das Überbrückungsgeld rechne die BA mit rund 89.000 Fällen mit einem Förderbedarf von 1.870 Euro.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_143/02
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