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143/2006
Datum: 11.05.2006
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heute im Bundestag - 11.05.2006

Neue Bundesanstalt soll sicheren Digitalfunk von Behörden koordinieren

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz) vorgelegt ( 16/1364). Die BDBOS soll Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems koordinieren. Zur Begründung heißt es, das gegenwärtige Kommunikationssystem staatlicher Einrichtungen mit Sicherheitsaufgaben beruhe auf veralteter analoger Funktechnik. Diese werde nicht mehr weiterentwickelt, weil sie wichtige operativ-taktische Anforderungen - Abhörsicherheit, Übertragung von Daten zusätzlich zur Sprachübertragung, bundesweite Kommunikation, Einsatz bezogene dynamische Gruppenbildung wie auch direkte Einschnittverbindungen mit anderen Teilnehmern im öffentlichen Netz - nicht mehr erfülle. Bereits im Juni 2003 hatten Bundeskanzler und Regierungschefs der Länder daher beschlossen, die Voraussetzungen für eine schrittweise Einführung bundeseinheitlichen Digitalfunks zu schaffen und den Analogfunk nach einer Migrationsphase abzulösen. Dazu war von den Innenministern des Bundes und der Länder eine Dachvereinbarung geschlossen worden. Unabhängig von der konkreten Entscheidung für eine bestimmte Technologie soll die BDBOS die konkrete Ausgestaltung von Verträgen mit Dritten sowie die Interessen der Nutzer des digitalen BOS organisatorisch gebündelt wahrnehmen. Als Aufgabenträgerin für den Bund übernimmt die BDBOS nach Maßgabe eines Verwaltungsabkommens auch die entsprechenden Aufgaben für die Länder. Mit der Form einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts wird dem Digitalfunk des BOS als Hochsicherheitsnetz am besten Rechnung getragen, heißt es in dem Entwurf. Zugleich sei die Rechtsform der Anstalt ausreichend flexibel um eine angemessene Beteiligung der Länder sicherzustellen. Die Erfahrungen bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und daraus resultierende gestiegene Anforderungen an die Sicherheitsbehörden sollen vor allem im Hinblick auf deren Kommunikationssysteme bei der Netzinfrastruktur beim Betrieb des Digitalfunk BOS als "Kernelemente der deutschen Sicherheitsarchitektur" gewährleistet sein. Grundlage für den technischen Aufbau des bundesweit einheitlichen Digitalfunks BOS ist ein Bericht der Zentralfunkstelle Digitalfunk über die Arbeit der "Gruppe Anforderungen an das Netz" (GAN). Das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern ist es, ein auf dem Mindeststandard GAN basierendes digitales Sprech- und Datenfunksystem einzuführen und als Gesamtnetz bis spätestens Dezember 2010 in Betrieb zu nehmen. Dies erfolgt unter dem Vorbehalt erforderlicher haushaltsrechtlicher Ermächtigungen in Höhe von 3 Millionen Euro. Die ersten Teilnetze sollen bis 2006 in Betrieb genommen sein und sukzessive durch Zutreten weiterer Teilnetze zu einem Gesamtnetz anwachsen. Bei bundesweitem Betrieb werden für das BDBOS Personal- und Sachkosten von 10 Millionen Euro jährlich erwartet. Im Verwaltungsabkommen ist eine Aufteilung dieser Kosten vorgesehen. So sollen bei Eintritt aller Länder die Ausgaben für den Bund nicht mehr als 3 Millionen Euro jährlich anfallen. Die Prognose von 3 Millionen Euro jährlich gelte auch, solange noch nicht alle Länder beigetreten seien. Wegen des eingeschränkten Betriebs seien dann auch die Haushaltsaufgaben für den Bund kleiner. Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat am April als besonders eilbedürftig zugeleitet. Die Stellungnahmen des Bundesrates zum sowie die Äußerung der Regierung stehen deshalb noch aus.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_143/03
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