Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > AKTUELL > hib-Meldungen (heute im bundestag) > 2006 > 143 >
143/2006
Datum: 11.05.2006
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]
heute im Bundestag - 11.05.2006

Linksfraktion will dreistufige Volksgesetzgebung im Grundgesetz einführen

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Nach Gesetzgebungsinitiativen von FDP ( 16/474) und Bündnis90/Die Grünen ( 16/680) hat nun auch die Linksfraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem sie die Einführung einer dreistufigen Volksgesetzgebung in das Grundgesetz (GG) fordert ( 16/1411). Die drei Vorlagen werden am Donnerstag im Bundestag beraten. Die Linksfraktion führt in ihrer Initiative an, dass nach Artikel 20 GG die Staatsgewalt vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird. Der Begriff Abstimmungen lasse im GG zwar grundsätzlich auch direkte Entscheidungen von Wahlberechtigten über die Ausrichtung der Politik zu, sei aber nach herrschender juristischer Auslegung nur ausnahmsweise möglich. Ein Indiz für die derzeit geringe Wahlbeteiligung sei das Gefühl der Bürgerinnen und Bürger, von politischen Entscheidungen ausgeschlossen zu sein. So zeige etwa die Erfahrung aus dem zivilgesellschaftlichen Engagement ein verantwortungsbewusstes Verhalten der Bürger bei ihnen übertragenen Aufgaben. Mit einer dreistufigen Volksgesetzgebung durch Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid soll eine entsprechende Volksgesetzgebung im Grundgesetz verankert werden. Mit der "Volksinitiative" sollen 100.000 Wahlberechtigte Gesetzesvorlagen und Gegenstände politischer Willensbildung in den Bundestag einbringen können. Ausgeschlossen sollen Initiativen sein, die ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt antasten. Auch Initiativen zum Haushalt, zur Gliederung des Bundes in den Ländern, zur grundsätzlichen gesetzgeberischen Mitwirkung der Länder und zu den niedergelegten Grundsätzen in den Artikeln 1 und 20 des GG sollen unzulässig sein. Das Bundesverfassungsgericht soll angerufen werden, wenn ein Drittel der Bundestagsabgeordneten Bedenken gegen eine ins Parlament eingebrachte Volksinitiative hat. Ein "Volksbegehren" soll frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt eingeleitet werden können, an dem das Parlament eine Volksinitiative abgelehnt hat. Ein Volksbegehren kommt dann zustande, wenn ihm mindestens eine Million Wahlberechtigte innerhalb von sechs Monaten zugestimmt haben. Ein Volksbegehren zur Änderung des Grundgesetzes soll die Zustimmung von zwei Millionen Wahlberechtigten erfordern. Die Ablehnung eines parlamentarischen Gesetzes durch ein Volksbegehren ist dann erfolgreich, wenn dieses noch nicht vom Bundespräsident ausgefertigt wurde und mindestens 500.000 Wahlberechtigte innerhalb von drei Monaten unterzeichnet haben. Ausgenommen davon wird die Haushaltsgesetzgebung. Ein "Volksentscheid" soll schließlich stattfinden, wenn der Bundestag nicht innerhalb von einer Frist von drei Monaten einem Volksbegehren entspricht. Dabei können die Bundestagsfraktionen eigene Gesetzesvorlagen zum selben Gegenstand mit zur Abstimmung stellen. Außerdem soll das Parlament mit seiner Mehrheit beschließen können, einen Volksentscheid zu einem von ihm behandelten politischen Gegenstand durchführen zu lassen. Drei Wochen nach Festlegung eines Wahltermins zum Deutschen Bundestag sollen die Fraktion das Recht haben, eine Sachfrage zur Abstimmung am Wahltermin vorzuschlagen. Das Bundesverfassungsgericht soll dann entscheiden, ob die Antwort mit Ja oder Nein grundgesetzkonform ist. Der Bundestag ist dann für die Wahlperiode an die Entscheidung der Bürger in dieser Frage gebunden.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_143/04
Seitenanfang
Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Presse und Kommunikation
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf