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173/2006
Datum: 06.06.2006
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heute im Bundestag - 06.06.2006

Regierung: Zinsausgaben schränken finanzpolitischen Spielraum ein

Haushalt/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Neuverschuldungsregel des Artikels 115 Grundgesetz ist eine kreditbegrenzende Regel verbunden mit der notwenigen Flexibilität, um konjunktur- und wachstumsgerecht handeln zu können und damit auch die Einnahmebasis des Staates zu sichern. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/1627) auf eine Kleine Anfrage ( 16/1465) der FDP-Fraktion. Auf diese Option baue auch die aktuelle finanzpolitische Strategie der Bundesregierung auf. Mittel- und langfristig sei es jedoch erforderlich, die Lasten zu reduzieren, die durch die Kreditaufnahme entstanden seien, auch wenn diese jeweils im Einklang - mit den verfassungsrechtlichen Regeln erfolgt sei. Für Zinsausgaben würden gegenwärtig fast 40 Milliarden Euro im Bundeshaushalt aufgewandt, die den finanzpolitischen Spielraum einschränken würden, so die Regierung. Die Staatsverschuldung in Deutschland sei vor allem seit der Wiedervereinigung stärker gestiegen als das Bruttoinlandsprodukt. Eine solche Entwicklung sei langfristig nicht tragfähig. Für die Zukunft habe Deutschland sich im europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt verpflichtet, seine Finanzpolitik am Ziel eines ausgeglichenen Staatshaushalts auszurichten.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_173/03
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