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Sitzverteilung
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6. Vorschläge zum Ausschluss von Mehrdeutigkeiten bei den
    inkrementellen Verfahren

Unter dem Punkt "Nachteile" wurde bei der Behandlung der Verfahren nach d´Hondt und nach Sainte Laguë/Schepers (Abschnitte 3  bzw. 4) schon auf die möglicherweise auftretenden Mehrdeutigkeiten hingewiesen, die in Einzelfällen eine Verteilung und - häufiger - die Bestimmung einer Reihenfolge unmöglich machen. Diese Verfahren genügen demnach nicht der eingangs aufgestellten Forderung nach Eindeutigkeit, sowohl, was die Berechnung von Anteilen, wie auch, was die Festlegung von Reihenfolgen betrifft.

Als Ausweg, auf den man sich unabhängig von einem konkreten Anwendungsfall vorab verständigen könnte, hat Schepers vorgeschlagen3), bei einer Mehrdeutigkeit in der Zusammensetzung eines abgeleiteten Gremiums ggf. auf Kriterien einer vorgelagerten Stufe zurückzugreifen und die Entstehungsgeschichte der Ausgangsmenge heranzuziehen. Nach diesem Vorschlag wären die Verhältniszahlen zu ermitteln, die angeben, wieviel Stimmen die Parteien für je einen Sitz in der Ausgangsmenge aufwenden mussten.
In absteigender Reihenfolge dieser Verhältnisse sollen dann die Anteilseinheiten (Sitze) im abgeleiteten Gremium, deren Zuordnung mehrdeutig ist, den Parteien zugeteilt werden.
Das bedeutet: die Parteien, die bei der Besetzung der Ausgangsmenge durch einen höheren Aufwand an Stimmen pro Sitz benachteiligt wurden, sollen zum Ausgleich bei der Besetzung des abgeleiteten Gremiums bevorzugt werden. Der Verfasser hat ein Verfahren vorgeschlagen, wie durch eine Korrektur in der Formel für die Rangmaßzahlen solche Mehrdeutigkeiten schon in der Berechnung ausgeschlossen werden können.4)
Diese Korrektur ist am Verfahrensparameter l (siehe Abschnitt 5) vorzunehmen und besteht in der alternierenden Addition und Subtraktion einer Zahl, deren Betrag sehr viel kleiner als 1 (z.B. 0,0001 oder kleiner, jedoch nicht 0) ist. (Jedesmal, wenn addiert wird, haben die kleineren Parteien für den Fall einer Mehrdeutigkeit einen Vorteil, wenn subtrahiert wird, die größeren. Durch das alternierende Verfahren gleichen sich Bevorzugungen und Benachteiligungen weitgehend aus.)
Hermsdorf, Mathematiker im Dienst des Bundesrates, hat zu diesem Vorschlag eine Abschätzung entwickelt, die für eine gegebene Verteilungsaufgabe eine obere Schranke für die Korrektur liefert, so dass keine Mehrdeutigkeiten mehr auftreten können, wenn man nur mit dieser Korrektur unterhalb der gegebenen Schranke bleibt.5)
Das Korrekturverfahren ist bisher nicht anderweitig veröffentlicht worden und wurde bisher auch noch nicht zur Anwendung vorgeschlagen.



3) Hans Schepers, Deutscher Bundestag, Gruppe Datenverarbeitung, Vermerk vom 8. Oktober 1980
4) Wolfgang Mausberg, Deutscher Bundestag, Referat ZI 5, Arbeitspapier 1994/002 (PDF-Format)
5) Fred Hermsdorf, private Mitteilung 1995
Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/azur/azur_6
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