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04/2002
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KOALITIONSANLIEGEN

Kindererzieher von Beiträgen zur Pflegeversicherung entlasten

(ge) Personen, die Kinder erziehen, sollen künftig bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung entlastet werden. Dafür treten SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 14/8864) ein. Konkret stellen sich die Koalitionäre eine Freibetragsregelung vor, wonach für jedes Kind von der Beitragsbemessungsgrundlage ein Freibetrag abgezogen wird, der sich in der Höhe an den im Einkommensteuerrecht festgelegten Freibeträgen für Kinder orientiert.

Mit einem solchen Schritt wollen die Fraktionen ein Urteil des Verfassungsgerichts vom April letzten Jahres zum Familienlastenausgleich in der Pflegeversicherung umsetzen. Weiter heißt es in dem Antrag, in der Pflegeversicherung sollten Pflege- und Qualitätsstandards entwickelt werden, die allgemein anerkannt und fachlich abgesichert sind.

Auch solle die Situation von Demenzkranken und ihren Angehörigen in weiteren Schritten verbessert werden. Es sei auch eine besondere Herausforderung, Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz zu pflegen und zu betreuen.

SPD und Bündnisgrüne treten darüber hinaus dafür ein, das Recht von Pflegebedürftigen gegenüber allen an der Pflege und Betreuung Beteiligten weiter zu stärken. Laut Antrag erhalten derzeit rund 1,35 Millionen Pflegebedürftige Leistungen aus der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege sowie rund 610.000 für die Pflege in vollstationären Einrichtungen. Jährlich würden ambulante und stationäre Leistungen in Höhe von rund 17 Milliarden Euro finanziert. Trotz dieser "beeindruckenden Zahlen" und der bereits erfolgten Verbesserungen der Pflegeversicherung dürfe es keinen Stillstand geben.

Es sei wichtig, die Pflegeversicherung auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung, aber auch mit Blick auf die finanziellen Rahmenbedingungen, weiter zu entwickeln und Schwachstellen zu beseitigen, um sie besser auf die Bedürfnisse und Wünsche der Pflegebedürftigen sowie ihrer Angehörigen auszurichten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204026a
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