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04/2002
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Bundesrat sieht Änderung des Gentechnikgesetzes kritisch

(ge) Der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gentechnikgesetzes ( 14/8230) schafft nach Überzeugung des Bundesrates keine Transparenz über die Regelungsbereiche der Gentechnik-Sicherheitsverordnung und der Biostoffverordnung mit Blick auf den Umgang mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung ( 14/8767) hervor.

Weiter heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer zum Regierungsentwurf, im Sinne von mehr Rechtsklarheit und Sicherheit sowohl für Rechtsunterworfene als auch für Aufsichtsbehörden sei ein Abgleich zwischen der Gentechnik-Sicherheitsverordnung sowie der Biostoffverordnung nötig. In der Praxis sei Betreibern gentechnischer Anlagen der Unterschied zwischen beiden Rechtsbereichen nur schwer zu vermitteln.

Die Regierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, ihr seien die Probleme bei der Abgrenzung der gentechnikrechtlichen Regelungen zu den Vorschriften der Biostoffverordnung in der Praxis bekannt. Es sei vorgesehen, die Regelungen der Gentechnik-Sicherheitsverordnung im Rahmen einer Novellierung generell zu überprüfen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204026b
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