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Diäten und Aufwandsentschädigung für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages

Angemessene Arbeitsbedingungen

Grundsätzlich gilt, dass alle gewählten Abgeordneten in der Lage sein müssen, möglichst effektiv ihre vielseitigen Aufgaben zu erfüllen.

Daher bekommen die Parlamentarier eine finanzielle Entschädigung, die sie entsprechend einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes selbst festlegen und versteuern müssen.

Hinzu kommt eine so genannte Amtsausstattung als Aufwandsentschädigung, die sowohl Sach- als auch Geldleistungen umfasst. Davon müssen alle mandatsbedingten Ausgaben bestritten werden - vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial.


Quelle: http://www.bundestag.de/mdb/mdb_diaeten/
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