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Wahlen, Wahlergebnisse

ein Stimmzettel wird in eine Wahlurne geworfen
Der Deutsche Bundestag wird in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt
© dpa

Das Volk entscheidet in der Regel alle vier Jahre über die Zusammensetzung des Bundestages. Das Grundgesetz bestimmt, dass die Abgeordneten in "allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl" gewählt werden.

"Allgemein" bedeutet, dass alle Staatsbürgerinnen und -bürger mit Vollendung des 18. Lebensjahres wählen dürfen. "Unmittelbar" sind die Wahlen deswegen, weil die Abgeordneten direkt und ohne zwischengeschaltete Wahlmänner von den Bürgern bestimmt werden.

Unter "freien" Wahlen versteht man, dass kein irgendwie gearteter Druck auf die Wähler ausgeübt werden darf. "Gleich" bedeutet, dass jede abgegebene Stimme das gleiche Gewicht für die Zusammensetzung des Bundestages hat. "Geheim" besagt, dass jeder sein Wahlrecht so ausüben können muss, dass Dritte keine Kenntnis von der Wahlentscheidung erlangen.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/
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