Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 30 - 31 / 25.07.2005

Inland

dpa

Politiker rechnen mit Bestätigung Köhlers durch Verfassungsgericht

Neuwahlen des Bundestages sollen vorgezogen werden

Köhler hatte am 21. Juli seinen Schritt mit den gewaltigen Aufgaben in Deutschland und dem von Bundeskanzler Gerhard Schröder selbst beklagten mangelnden Rückhalt in der eigenen Koalition begründet. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse sagte, falls das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe die ... weiter zum vollständigen Artikel: Politiker rechnen mit Bestätigung Köhlers durch Verfassungsgericht

Dokumentation

"Jetzt haben Sie es in der Hand"

Bundespräsident Köhler:

Ich habe heute den 15. Deutschen Bundestag aufgelöst und Neuwahlen für den 18. September angesetzt. Unser Land steht vor gewaltigen Aufgaben. Unsere Zukunft und die unserer Kinder steht auf dem Spiel. Millionen von Menschen sind arbeitslos, viele seit Jahren. Die Haushalte des Bundes und der Länder ... weiter zum vollständigen Artikel: "Jetzt haben Sie es in der Hand"

Dokumentation

"Keine Trickserei"

Bundestagspräsident Thierse:

Der Bundespräsident hat eine Entscheidung zur Auflösung des Bundestages gefällt. Ich nehme diese Entscheidung mit Respekt zur Kenntnis. Das gilt ausdrücklich auch für die Begründung dieser Entscheidung. Staatssekretär Jansen hat mir diese Entscheidung um 19 Uhr übermittelt und erläutert. Ich werde ... weiter zum vollständigen Artikel: "Keine Trickserei"

Dokumentation

"Ich werde erneut antreten"

Bundeskanzler Schröder:

Der Herr Bundespräsident hat die Weichen für Neuwahlen zum Deutschen Bundestag am 18. September gestellt. Ich begrüße seine souveräne Entscheidung sehr. Mit der Vertrauensfrage am 1. Juli ging es mir darum, Neuwahlen möglich zu machen. Dafür hatte ich seit der Ankündigung eine überwältigende ... weiter zum vollständigen Artikel: "Ich werde erneut antreten"

dpa

Karlsruhe stoppt EU-Haftbefehl

Keine Auslieferung von Deutschen

Mutmaßliche Straftäter mit deutschem Pass dürfen vorerst auch nicht mehr ans europäische Ausland ausgeliefert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat das deutsche Gesetz zum Europäischen Haftbefehl am 18. Juli für nichtig erklärt. Damit gab das Karlsruher Gericht der Verfassungsbeschwerde des unter ... weiter zum vollständigen Artikel: Karlsruhe stoppt EU-Haftbefehl


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.