Das Parlament
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Das Parlament
Nr. 07 / 13.02.2006
Götz Hausding

Zwangsheirat ist eine Menschenrechtsverletzung

Länderkammer plädiert für Einführung eines neuen Straftatbestandes

Der Bundesrat verabschiedete am 10. Februar einen Gesetzentwurf, der die Einführung des Straftatbestandes der Zwangsheirat zum besseren Schutz betroffener Frauen vorsieht. Abgelehnt wurde eine Berliner Initiative zur Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Situation der Betroffenen.

Baden-Württembergs Bevollmächtigter beim Bund, Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU), fand deutliche Worte: "Die Zwangsheirat ist eine Menschenrechtsverletzung." Nicht zum ersten Mal versuche seine Landesregierung daher, eine gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen, die den Tatbestand der Zwangsheirat im Strafgesetzbuch festschreibe. Nach den Plänen Baden-Württembergs kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren bestraft werden, wer einen anderen mit Gewalt oder durch Drohungen zur Ehe nötigt. Dieser Straftatbestand, so Reinhart, sei ein politisches Signal, dessen tatsächliche Kraft dadurch gestärkt werde, dass nun auch Taten mit Auslandsbezug sachgerecht zu verfolgen seien.

Von der UNO als "moderne Form der Sklaverei" bezeichnet, bedeute Zwangsheirat zumeist die Verschleppung von Frauen als so genannte "Importbräute" nach Deutschland oder auf dem Wege der "Ferien-Verheiratung" ins Ausland. Gemeinsam sei beiden Fällen, dass Frauen gegen ihren Willen verheiratet werden, man sie ihrer Menschenwürde beraube, ihre Arbeitskraft ausnutze und nicht zuletzt auch ihrer Bildungschancen beraube, da sie oft nicht einmal ihre Schulbildung beenden dürften. Um Zwangsverheiratungen wirksamer zu bekämpfen und die Opfer besser zu schützen, seien neben den strafrechtlichen auch zivilrechtliche Regelungen nötig.

Aufenthaltsrecht muss erhalten bleiben

Dazu sehe der Entwurf vor, Zwangsehen leichter aufheben zu können, ebenso wie eine Verbesserung der unterhaltsrechtlichen wie auch der erblichen Situation des Opfers. Reinhart kritisierte die zögerliche Haltung der Bundesregierung in dieser Frage. Man könne im Interesse der betroffenen Frauen nicht warten, bis die Bundesregierung - wie im Koaltionsvertrag angekündigt - "alle geeigneten rechtlichen Instrumente geprüft" habe.

Die Berliner Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) unterstützte den baden-württembergischen Entwurf, da auch "einige von uns vorgeschlagenen Regelungen aufgenommen wurden". So habe man beispielsweise die Verlängerung der Ausschlussfrist für die Eheaufhebung auf drei Jahre angeregt. Wer den Schutz von Opfern der Zwangsverheiratung ernst nehme, könne sich jedoch nicht nur auf repressive Maßnahmen wie das Strafrecht und Verbesserungen im Privatrecht beschränken.

Erhebliche Probleme aus Sicht der Opfer bestünden auch in Fragen des Aufenthaltsrechts. Hier sehe man dringenden Handlungsbedarf, so Schubert. Sie schlage daher zusätzliche gesetzliche Regelungen vor, die den Opfern von Zwangsheirat die Rückkehr in die Bundesrepublik erleichtern würden.

Es dürfe nicht sein, dass das Aufenthaltsrecht derjenigen erlischt, die gegen ihren Willen zum Zwecke der Zwangsverheiratung ins Ausland gebracht wurden. Dazu ist vorgesehen, Aufenthaltstitel von Opfern der Zwangsheirat, die das Bundesgebiet gegen ihren Willen verlassen haben, erst nach einer angemessen Frist von drei Monaten verfallen zu lassen.

Außerdem solle denjenigen, die bereits als Minderjährige rechtmäßig im Bundesgebiet gelebt haben, ein eigenständiges Recht auf Wiederkehr eingeräumt werden, wenn sie "zur Eingehung der Zwangsehe" ins Ausland gebracht worden sind. "Von Zwangsheirat betroffene Frauen und Mädchen brauchen eine Perspektive für die Zukunft", sagte die Berliner Justizsenatorin und bat - vergeblich - um Unterstützung ihres Antrages.


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