Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 07 / 13.02.2006
Günter Pursch

Staatsakt

Stichwort

Seit Jahrhunderten sind Staatsakte Ausdruck höchster Würdigung von Personen oder Ereignissen. Um einem Anlass entsprechendes Gewicht zu verleihen, richtet der Staat einen Festakt aus. Dazu gehören ein festlicher Rahmen, geladene Gäste, die Nationalhymne und eine Rede des Staatsoberhauptes. Der Bundespräsident ordnet den Staatsakt an. Organisiert wird er vom Bundesinnenministerium. Der Trauerstaatsakt wird am häufigsten angeordnet. Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland gab es erst fünfmal einen Staatsakt zu einem bestimmten Ereignis: im Mai 1974 zu 25 Jahren Grundgesetz; 1989 zum 40-jährigen Bestehen der Bundesrepublik Deutschland; 1990 zur Feier der Deutschen Einheit; 1995 zum 50. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges; 1999 zum 50-jährigen Bestehen der Bundesrepublik.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.