Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 20 / 15.05.2006
sas

Künftig Ross und Reiter nennen

Verdorbene Lebensmittel

Ernährung und Landwirtschaft. Die Koalitionsfraktionen planen, die Informationspflicht der Behörden dahingehend zu erweitern, dass Informationen über Erzeugnisse nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und dem Weingesetz an Verbraucher weitergegeben werden müssen, solange es sich nicht um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt.

So sollen bei verdorbenen Lebensmitteln die Produktnamen auch dann genannt werden können, wenn unklar ist, ob sich das Erzeugnis noch auf dem Markt befindet. Die Fraktionen begründen die Notwendigkeit für ihren Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation (16/1408) mit den jüngsten Machenschaften um die Umetikettierung und den Handel mit verdorbenem Fleisch. Diese hätten die Verbraucher verunsichert und ihr Vertrauen in die Sicherheit von Lebensmitteln erschüttert. Der Bundestag hat den Entwurf am 11. Mai zur Beratung an den Verbraucherschutzausschuss überwiesen.

Als Reaktion auf einen jüngst bekannt gewordenen Fall, bei dem die Staatsanwaltschaft zu Vorfällen um die Umdeklaration von Geflügelabfällen zu Lebensmitteln ermittelte, ohne die Lebensmittelüberwachung davon zu unterrichten, will die Koalition den Informationsfluss zwischen den Behörden verbessern. In besagtem Fall war die Überwachungsbehörde erst informiert worden, als die meisten Lebensmittel bereits verzehrt waren und ein Rückruf nicht mehr möglich war. Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sei um eine Regelung zu erweitern, nach der die Staatsanwaltschaft verpflichtet wird, die Überwachungsbehörden von der Einleitung eines Strafverfahrens bei Verstößen gegen das LFGB in Kenntnis zu setzen.

Die Zahl der aufgedeckten Fälle bei Lebensmittelskandalen habe allein 2005 höher gelegen als in den vergangenen zehn Jahren. Zwar gebe es eine Vielzahl von Qualitätsvorschriften, Gütesiegeln und zivilrechtlichen Informationspflichten, aber die bestehende Rechtslage zur Verbraucherinformation hierzulande ist nach Ansicht der Fraktionen von CDU/CSU und SPD trotzdem "lückenhaft". Auch wolle man einem gestiegenen Informationsbedürfnis seitens der Verbraucher Rechnung tragen. Weiter heißt es, unzureichender Informationszugang sei auch nicht gut für die Volkswirtschaft. Beruhten die Kaufentscheidungen von Verbrauchern auf falschen oder unvollständigen Angaben, so verliere das Marktsystem seine Lenkungskräfte.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.