Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 20 / 15.05.2006
vom

Finanzagentur soll künftig allein zuständig sein

Schuldenmanagement des Bundesregierung

Haushalt. Die Bundesregierung will das Schuldenmanagement des Bundes verbessern. In einem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schuldenwesens des Bundes (16/1336) schlägt sie vor, die Bundeswertpapierverwaltung und die "Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH" unter dem Dach der Finanzagentur zusammenzuführen, um so ein Schuldenmanagement aus einer Hand zu ermöglichen. Die Beschäftigten der bisherigen Bundeswertpapierverwaltung sollen, soweit erforderlich, in die Finanzagentur umgesetzt werden. Die bisherigen Aufgaben der Bundeswertpapierverwaltung sollen von der Finanzagentur wahrgenommen werden. Dabei handelt es sich vor allem um Tätigkeiten bei der Abwicklung sowie im Privatkundengeschäft. Die Regierung will das Privatkundengeschäft als "wichtiges Element der Kreditaufnahme des Bundes" stärken, um eine Steuerung der Kreditaufnahme zu gewährleisten und den Bürgern eine sichere Geldanlage beim Bund anzubieten.

Aufgaben, die nicht im Zusammenhang mit dem Schuldenmanagement des Bundes stehen, sollen von der Finanzagentur abgetrennt werden. Betroffen sei vor allem die bisherige Verkaufsstelle für Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland, die bereits seit Anfang dieses Jahres von einem privaten Unternehmen im Namen und für Rechnung des Bundes wahrgenommen werde. Gleiches gelte für Zuständigkeiten bei Gewährleistungen und Sicherheitsleistungen sowie internationalen Beitrags- und Beteiligungsverpflichtigungen des Bundes. Diese Aufgaben sollen auf das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) übergehen. Durch die Auflösung der Bundeswertpapierverwaltung sei erforderlich, die dort Beschäftigten dem BADV zuzuordnen.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme gebeten, die Aufnahme einer Regelung in das Betriebsverfassungsgesetz zu prüfen, wonach Beamte bei einer Zuweisung an privatrechtlich organisierte Einrichtungen als deren Arbeitnehmer gelten und als solche aktiv und passiv für den Betriebsrat wahlberechtigt sind. Die Regierung erkennt in ihrer Gegenäußerung dazu den Wunsch an, die Interessenvertretung der Beamten zu verbessern. Der Bundestag hat den Entwurf am 11. Mai an den Haushaltsausschuss überwiesen.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.