Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 38 / 18.09.2006
vom

Bundesrechnungshof mahnt Reformen an

Staatliches Haushaltswesen

Haushalt. Die Modernisierung des staatlichen Haushalts- und Rechnungswesens ist nach Auffassung des Präsidenten des Bundesrechnungshofes, Professor Dieter Engels, nur bedingt gelungen. Die Reformen seit 1998 hätten zwar die Flexibilität bei der Haushaltsbewirtschaftung erweitert, insgesamt herrsche jedoch in der Verwaltung weiterhin eine am Geldverbrauch ausgerichtete Denk- und Verfahrensweise vor. Betriebswirtschaftliche Daten und Ansätze würden zu wenig berücksichtigt, heißt es im Bericht des Präsidenten über die Modernisierung des staatlichen Haushalts- und Rechnungswesens (16/2400). Kostentransparenz und Steuerung hätten noch nicht durchgreifend verbessert werden können, schreibt Engels. Daher seien weitere Anstrengungen erforderlich, um das betriebswirtschaftliche Denken im Planen und Handeln der Verwaltung stärker zu verankern. Inzwischen gebe es in den Ländern sowie international weitere Reformbestrebungen bis hin zum vollständigen Umstieg auf eine doppelte Buchführung. In der Wissenschaft herrsche weitgehend Konsens, dass eine grundlegende Neuordnung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens erforderlich sei. Projektgruppe geplant Der Bundesrechnungshof sieht nach Darstellung seines Präsidenten die Gefahr, dass die im Haushalts- und Rechnungswesen dargestellten Ergebnisse langfristig nicht mehr einheitlich und vergleichbar sind. Vor allem bei Bund und Ländern sollten die Haushaltsstrukturen gleichartig aufgebaut sein. Engels empfiehlt weitergehende Ansätze, um zügig eine umfassende Reform in Gang zu setzen. Der Bundesrechnungshof wolle wichtige Grundzüge und Tendenzen für ein modernisiertes Haushalts- und Rechnungswesen aufzeigen und an der Modernisierung mitwirken. Das Bundesfinanzministerium plant nach eigenen Angaben, eine Projektgruppe einzurichten, die einen Systemwechsel prüfen soll. Wegen der Komplexität des Themas könne das Ministerium dem Haushaltsausschuss des Bundestages jedoch nicht vor Ende der laufenden Wahlperiode über die Ergebnisse dieser Prüfung berichten.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.