Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 38 / 18.09.2006
mpi

Fraktion Die Linke legt zweistufiges Modell für Ausbildungsabgabe vor

Lehrstellenmangel

Bildung und Forschung. Die Fraktion Die Linke will die Finanzierung der betrieblichen Berufsausbildung neu regeln. In einem Gesetzentwurf (16/2540) wird dazu ein zweistufiges System vorgeschlagen. Danach werden in einem ersten Schritt die einzelnen Branchen verpflichtet, auf der Basis von Tarifverträgen ein Umlageverfahren zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Betrieben zu entwickeln. Sollten die Branchenfonds nicht zustande kommen, wird nach den Überlegungen der Linksparlamentarier in einem zweiten Schritt ein bundesweiter Berufsausbildungsfonds eingerichtet. Aus ihm könnten auf Antrag finanzielle Hilfen für solche Betriebe gewährt werden, die zu zusätzlichen Ausbildungsleistungen bereit sind. Die Abgabe sollten jene Unternehmen und Verwaltungen entrichten, die trotz Ausbildungsfähigkeit nicht ausbilden. Die Höhe der Abgabe dürfe 0,5 Prozent der Bruttolohn- und Entgeltsumme nicht überschreiten. Näheres müsse die Bundesregierung per Rechtsverordnung bestimmen, heißt es in dem Entwurf. Anreiz für einzelne Branchen Die Linke unterstreicht, mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes würde ein Anreiz für die einzelnen Wirtschaftsbranchen geschaffen, das Problem mangelnder Ausbildungsplätze intern zu lösen. Erst bei einem Scheitern greife der Staat ein. Die Abgeordneten zeigen sich davon überzeugt, dass mit ihrem Vorschlag ein Freikauf von Ausbildungsleistungen nicht möglich sei, da Art, Umfang und Modalitäten der finanziellen Hilfen erst jeweils in einer Rechtsverordnung geklärt würden. Ausbildungsverbünde oder außerbetriebliche Einrichtungen wüssten im Vorfeld nicht, ob sie in den Genuss von Fördermaßnahmen kommen. "Vorrang haben eindeutig zusätzliche betriebliche Ausbildungsanstrengungen", betont die Fraktion. Stichtag für die Bewertung der Situation auf dem Ausbildungsmarkt ist laut Entwurf jeweils der 30. September eines Jahres. Einschreiten müsste die Bundesregierung danach, wenn die angebotenen Ausbildungsverträge die nachgefragten Ausbildungsverhältnisse um weniger als 12,5 Prozent übersteigen. Der Ausbildungsfonds solle beim Bundesinstitut für Berufsbildung eingerichtet werden, die fachliche Weisung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung liegen. Die Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung sehen die Abgeordneten darin, dass sich die Situation auf dem Ausbildungsmarkt trotz vielfältiger Appelle in den vergangenen Jahren verschärft habe. Im vergangen Jahr sei die betriebliche Ausbildungsquote auf den niedrigsten Stand seit der Vereinigung gesunken. Ein Grund für den Rückzug der Unternehmen aus ihrer Pflicht zur Ausbildung liege in der fehlenden gesetzlichen Finanzierungsregelung, heißt es in dem Entwurf. Die Linksparlamentarier weisen zudem darauf hin, dass die Staatsfinanzierungsquote des gesamten Ausbildungssystems "in den meisten Bundesländern" inzwischen bei mehr als 50 Prozent liege und weiter steige. In den ostdeutschen Bundesländern existiere überdies längst kein vorwiegend duales Ausbildungssystem mehr. Vielmehr wäre es dort ohne außerbetriebliche Ausbildung durch soziale Träger inzwischen nicht mehr funktionsfähig. Die Fraktion Die Linke unterstreicht, die vorgeschlagene Gesetzesreform sei abgesehen von einer Anschubfinanzierung für den Ausbildungsfonds kostenneutral umzusetzen. Wie hoch diese sein müsste, geht aus dem Entwurf nicht hervor.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.