Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 39 / 25.09.2006
wol

Anhaltender Terror in Togo erfordert Abschiebestopp für Flüchtlinge

Gegen Rückführung

Inneres. Die Bundesregierung soll sich gegenüber den Bundesländern für eine Aussetzung der Abschiebung von togolesischen Flüchtlingen einsetzen. Dies fordert die Linke in einem Antrag (16/2627). Die Fraktion bezieht sich auf eine befristete Aussetzung der Abschiebungen in Mecklenburg-Vorpommern zum 10. Oktober. Die Verlängerung sei ohne Zustimmung des Bundesinnenministers nicht möglich. Ein bundesweiter Abschiebestopp sei überfällig, da es auch in anderen Bundesländern Flüchtlinge aus Togo gebe .

Unter Bezug auf Amnesty International und Pro Asyl verweist die Fraktion auf seit Februar 2005 anhaltende Unruhen in Togo durch verfassungswidrige Machtergreifung und späteren Wahlbetrug. Auch das Europäische Parlament habe das Wahlergebnis in Togo nicht anerkannt. Auf den Protest der Bevölkerung habe das Regime mit systematischer Gewalt reagiert. Seither gebe es Hinrichtungen, Entführungen, Folter, Misshandlungen, Vergewaltigungen und willkürliche Festnahmen durch die Sicherheitskräfte und Milizen.

Während die Vereinten Nationen die Ermordung von 400 bis 500 Menschen dokumentiere, berichte die togolesische Liga für Menschenrechte von mindestens 811 Toten und 4.508 Verletzten allein von Februar bis Mai 2005. Bis heute habe die dortige Regierung nichts unternommen, um Verantwortliche der Sicherheitskräfte und Milizen anzuklagen oder zu verurteilen. Vielmehr habe Togos Premierminister im März 2006 verfügt, jede Klage im Zusammenhang mit Verbrechen anlässlich der Wahlen fallen zu lassen. Dies ermuntere die Akteure zu weiteren Straftaten.

Kontroverse Lagebeurteilung

Flüchtlingen drohe durch die Rückführung nach Togo besondere Gefahr durch Verfolgung und Folter. Dieser Einschätzung internationaler Organisationen stehe der Lagebericht des Auswärtigen Amtes und die Anerkennungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gegenüber, die der Bedrohung politischer und menschenrechtswidriger Verfolgung von Flüchtlingen oder Mitgliedern und Sympathisanten oppositioneller Gruppen nicht gerecht werde. Das zeige sich auch international: Während die Schweiz 71,6 Prozent der Antragsteller aus Togo im Jahr 2005 Asyl gewährte, beträgt die Anerkennung togolesischer Asylsuchender in Deutschland für das Jahr 2005 lediglich 7,45 Prozent.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.