Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 40 - 41 / 02.10.2006
bob

Elektronischen Zugriff möglich gemacht

Unternehmensdaten

Recht. Der Bundestag will den Umgang mit publikationspflichtigen Unternehmensdaten modernisieren. Zu diesem Zweck beschloss er am 28. September einen von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf (16/960), der künftig den elektronischen Zugriff auf offen zu legende Unternehmensdaten möglich machen soll.

Die beiden Regierungsfraktionen stimmten für den Entwurf, ebenso wie FDP und Grüne. Die Linksfraktion enthielt sich. Der Rechtsausschuss hatte eine Beschlussempfehlung (16/2781) vorgelegt.

Vom Januar kommenden Jahres an sollen die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister zwingend elektronisch geführt werden müssen. Dies forderten Richtlinien der EU. Um diese Vorgaben aus Brüssel zu erfüllen, müsse die in Deutschland bestehende Zersplitterung der Datenbanken mit Unternehmensinformationen überwunden auf eine elektronische Registerführung umgestellt werden.

FDP und Grüne wollten den Tageszeitungen länger als im Gesetzentwurf vorgesehen, Gelegenheit geben, sich auf die wirtschaftlichen Auswirkungen durch den Wegfall der Registerveröffentlichungen einzustellen. Die Liberalen hatten deshalb eine Frist von drei Jahren, die Grünen sogar von fünf Jahren vorgeschlagen. Beide Änderungsanträge waren bereits im Ausschuss abgelehnt worden.

Der Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), äußerte dazu in der abschliessenden Debatte, es sei schade, dass Unternehmen in Deutschland noch zwei Jahre länger als eigentlich notwendig mit den Kosten für Tageszeitungsbekanntmachungen belastet würden. Insgesamt sei die Reform jedoch geglückt. Unternehmen und Notare könnten zu Beginn des neuen Jahres per Mausklick den Registergerichten Anmeldungen und Dokumente in elektronischer Form übermitteln.

Für die CDU/CSU merkte Andrea Astrid Voßhoff an, dies sei ein weiterer Meilenstein im elektronischen Rechtsverkehr. Es könnten künftig alle wesentlichen Unternehmensinformationen sowie die Registereintragungen über ein zentrales Internetportal abgerufen werden. Die FDP äußerte die Meinung, das Gesetz sei ein begrüßenswerter Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz und mehr Bürgerfreundlichkeit. Jerzy Montag von den Grünen wies einen weiteren Vorteil hin: Die Kosten für Eintragung und Abrufe würden sinken.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.