Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 40 - 41 / 02.10.2006
Volker Müller

Elterngeld gibt's ab Januar

Bundestag nahm zusätzlichen Geschwisterbonus in das Gesetz auf
Der Bundestag hat am 29. September mit der Koalitionsmehrheit die Einführung eines Elterngeldes zum 1. Januar 2007 beschlossen. Die Opposition stimmte gegen den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (16/1889), der allerdings vom federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend noch verändert worden war (16/2785). Damit erhält der Elternteil, der nach der Geburt zu Hause bleibt und das Kind betreut, ein Jahr lang 67 Prozent des durchschnittlichen Gehalts der vergangenen zwölf Monate, höchstens jedoch 1.800 Euro pro Monat.

Einen Sockelbetrag von 300 Euro monatlich erhalten Eltern ohne Erwerbseinkommen. Sie werden nicht mit Sozialleistungen verrechnet. Unterbricht auch der zweite Elternteil seine Berufstätigkeit, um sich an der Erziehung zu beteiligen, erhöht sich die Auszahlungsphase um zwei auf 14 Monate ("Väterbonus"). Eltern, deren zweites oder drittes Kind im Abstand von höchstens drei Jahren geboren wird, erhalten einen Geschwisterbonus in Höhe von zehn Prozent, mindestens jedoch 75 Euro monatlich.

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) bezeichnete das Gesetz vor dem Bundestag als ersten Baustein für eine Familienpolitik, die sich am Lebenslauf orientiert. Da viele der bisherigen Rahmenbedingungen nicht mehr zeitgemäß seien, verzichteten viele junge Männer und Frauen auf Kinder. Das Elterngeld sei daher auch als ein "Schritt gegen die Kinderarmut" zu sehen. Durch die beiden zusätzlich möglichen "Vätermonate" stünden Männer und Frauen nun gleichermaßen in der Verantwortung. Es komme daher nun auf den Ausbau der Kinderbetreuung an.

Für die Unionsfraktion hob Ingrid Fischbach hervor, dass die Wahlfreiheit zwischen Erwerbs- und Familienarbeit erhalten bleibe. Vorgaben, wie sich die Familien die Erziehungsarbeit aufteilten, würden nicht gemacht. Hinzu komme, dass der Geschwisterbonus Familien mit mehreren Kindern begünstige. Ihr Fraktionskollege Johannes Singhammer hob hervor, dass beim Elterngeld auch die "klassische Familie" berücksichtigt worden sei. Die "Geschlechtergerechtigkeit" nannte Christel Humme von der SPD-Fraktion als oberstes Ziel des Gesetzes. Ebenso solle es den jungen berufstätigen Frauen "um die 30", die zu 90 Prozent berufstätig seien, die Entscheidung für ein Kind erleichtern. Das Elterngeld sei auch sozial gerecht, da Geringverdiener und alleinstehende Frauen von der neuen Lohnersatzleistung ebenfalls profitierten.

Dagegen bemängelte Ina Lenke (FDP) den Charakter des Elterngeldes als Sozialleistung. Zudem sei es zu bürokratisch konzipiert. Nach ihrer Auffassung sind Teile des Gesetzes mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes unvereinbar. Lenke sagte, dass 155.000 Familien mit einem Einkommen von weniger als 30.000 Euro jährlich schlechter gestellt würden. "Was nützt ein Jahr Elterngeld, wenn anschließend Krippenplätze und Tagesmütter fehlen?", fragte sie.

Jörn Wunderlich von der Linksfraktion war sich in diesem Punkt mit seiner liberalen Kollegin einig: Seiner Meinung nach wird das Elterngeld die Kinderarmut in Deutschland verschärfen, weil Eltern mit geringem oder gar keinem Einkommen benachteiligt würden. Grundsätzlich sei das Elterngeld zwar positiv zu bewerten, in der vorliegenden Form führe es aber zu einer Umverteilung "von Arm nach Reich".

Krista Sager von den Grünen verlangte einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung vom ersten Lebensjahr an. Sie kritisierte auch die Stichtagsregelung 1. Januar 2007, die dazu führt, dass Eltern von an Silvester 2006 geborenen Kindern nicht in den Genuss der Leistung kommen. Sager prognostizierte, dass das Elterngeld ohne die entsprechenden Betreuungsmöglichkeiten zu einem "Riesenflop" werde.

Der Bundesrat muss noch zustimmen. Die Länder haben allerdings bereits Zustimmung signalisiert. Wesentliche Neuerung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzestext ist die Einführung des Geschwisterbonus, der auf der Ausgabenseite mit zusätzlichen 5 Millionen Euro jährlich zu Buche schlägt. Das Elterngeld kostet den Bund im kommenden Jahr voraussichtlich rund 3,53 Milliarden Euro, 2008 rund 4,44 Milliarden Euro und 2009 rund 3,93 Milliarden Euro.

Der Bundestag hat zugleich in Anträgen formulierte eigene Konzepte der FDP (16/1168) und der Linksfraktion (16/1877) zur Kinderbetreuung und zum Elterngeld mit großer Mehrheit abgelehnt.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.