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Fünf gute Gründe

Warum wählen besser ist als nichtwählen

Jede Stimme zählt.
© dpa - Report
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Am 27. September 2009 haben mehr als 60 Millionen Bürgerinnen und Bürger über die Zusammensetzung des 17. Deutschen Bundestages bestimmt. Fünf gute Gründe, weshalb die Entscheidung wählen zu gehen eine gute Wahl war.

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, heißt es im Grundgesetz. In besonderer Weise trifft das auf den Bundestag zu. Denn das Parlament ist das einzige Verfassungsorgan, das vom Volk direkt gewählt wird.

Der Bundestag ist die Stimme der Bürgerinnen und Bürger.

Die Abgeordneten des Bundestages sind die Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, nehmen ihre Probleme und Anliegen auf und tragen sie ins Parlament als dem zentralen Ort, an dem unterschiedliche Auffassungen über den richtigen politischen Weg formuliert und diskutiert sowie notwendige Entscheidungen getroffen werden. Wer ihre Interessen in Berlin vertritt, haben die Wählerinnen und Wähler nicht dem Zufall überlassen.

Der Bundestag ist das Forum für den politischen Ideenwettbewerb. 

Wirtschaftskrise, Klimawandel, alternde Gesellschaft: Deutschland steht vor großen politischen Herausforderungen. Wie sie bewältigt werden können, darüber gehen die Konzepte der Parteien, die sich zur Wahl stellten, teils erheblich auseinander. Mit ihrer Stimme haben die Wähler entschieden, welche Parteien sich im politischen Ideenwettbewerb durchsetzen. Wer gewählt hat, hat die Zukunft des Landes nicht allein den anderen überlassen.

Der Bundestag wählt den Bundeskanzler.

Der Ausgang der Bundestagswahlen hat Klarheit gebracht, welche Partei den Bundeskanzler stellt, der zu seiner Wahl die Mehrheit der Abgeordneten des Parlaments benötigt. Mit ihrer Stimme haben die Wählerinnen und Wähler also nicht allein über die Zusammensetzung des neuen Bundestages mitentschieden. Sie nahmen gleichzeitig Einfluss darauf, wer in Deutschland die Regierungsgeschäfte führt, die Bundesminister bestimmt und die Leitlinien der Politik der Bundesregierung verantwortet.

Der Bundestag erlässt Gesetze, die unser aller Leben betreffen.

Ob Ausbau der Kleinkindbetreuung, Patientenverfügungen oder Videoüberwachung auf Bahnhöfen: Die Bundesregierung kann viele Gesetzesvorhaben initiieren. Ohne Zustimmung des Parlaments aber kann sie kein einziges davon umsetzen. Denn der Bundestag ist die gesetzgebende Gewalt in Deutschland. Er beschließt Gesetze, die unser aller Leben betreffen. Wer gewählt hat, der konnte mitbestimmen, in was für einer Gesellschaft wir leben.

Der Bundestag entscheidet über die Staatsausgaben.

Ohne Geld läuft gar nichts in der Politik. Und deshalb läuft auch nichts ohne das Parlament. Denn der Bundestag hat wie viele andere Parlamente auch das Budgetrecht: Alle Ausgaben des Staates müssen von ihm genehmigt werden. Ein Recht, das gerade in Zeiten, in denen Regierungen milliardenschwere Konjunkturpakete schnüren, von eminenter Bedeutung ist. Zugleich ist die richtige Haushaltspolitik ein Thema, über das die Parteien sehr unterschiedliche Auffassungen haben. Mit ihrer Wahlentscheidung haben die Bürgerinnen und Bürger die Ausgabenpolitik des Bundes ein Stück weit mitgestaltet.




Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

www.bundestag.de/btg_wahl/wahlinfos/stimme_zaehlt/index.jsp

Stand: 27.09.2009