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Geschichte
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Geschichte

Das Parlamentsarchiv gehört zu den Organisationseinheiten der Verwaltung des Deutschen Bundestages, die bereits im September 1949 ihre Arbeit aufnahmen.
Die ursprüngliche Tätigkeit des Archivs war vorrangig auf den Bereich der Gesetzesdokumentation ausgerichtet, da die primäre Aufgabe zuerst in der lückenlosen Beschreibung des Werdeganges jedes einzelnen Grundgesetzartikels bestand. Eine weitere Haupttätigkeit des Archivs bestand daneben in der Sammlung von Parlamentsmaterialien sowie in dem Aufbau und der Pflege von so genannten "Sondersammlungen", die neben Bildern und Wahlkampfmaterialien auch Tondokumente umfassten.
Ab 1972 wurde die Aufgabenstellung des Parlamentsarchivs erweitert, indem es ab dieser Zeit für die Übernahme des gesamten archivwürdigen Schriftgutes des Deutschen Bundestages und seiner Verwaltung verantwortlich wurde. Dies ist 1975 mit der Einführung der ersten Archivordnung untermauert worden.
Damit steht nun zusätzlich auch die Übernahme, Erhaltung, inhaltliche Erschließung und Verfügbarmachung des im Bereich des Deutschen Bundestages anfallenden Schriftgutes und anderer Informationsträger im Mittelpunkt der Archivtätigkeit.
Das Parlamentsarchiv befindet sich seit Mitte März 2004 nach Abschluß des Umzuges von Bonn nach Berlin mit allen Bereichen im Dienstgebäude Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH) des Deutschen Bundestages.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/archiv/gesch
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