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Handelsregistergebühren sollen sich
künftig am Aufwand orientieren
Gesetzentwurf
Die Bundesregierung will, dass Gebühren in Handels- und
Partnerschaftsregistersachen künftig aufwandsbezogen erhoben
werden. Dazu hat sie den Entwurf
eines Handelsregistergebühren-Neuordnungsgesetzes (15/2251)
vorgelegt. Bisher sieht die Kostenordnung für Eintragungen in
das Handels- und das Partnerschaftsregister Gebühren vor, die
sich am Gegenstandswert orientieren. 1997 hatte sich der
Europäische Gerichtshof nach Darstellung der Regierung aber
entschieden, dass sich diese Gebühren, wenn sie Kapital-,
Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften betreffen, an
den dafür tatsächlich getätigten Aufwendungen
orientieren müssen. Gebühren, die sich auf den
Gegenstandswert beziehen, seien als indirekte Steuer auf
Kapitalansammlungen anzusehen und verstießen gegen
EU-Recht.
Nach Auffassung der Regierung dauern in Deutschland
Handelsregistereintragungen auch zu lange. Sie will daher
sicherstellen, dass das Registergericht dem Antragsteller
spätestens innerhalb eines Monats seit Eingang der Anmeldung
einen Bescheid geben muss. Die gerichtliche Verfügung soll das
Eintragungsverfahren entweder bereits abschließen oder unter
Hinweis auf eine Frist auf Eintragungshindernisse aufmerksam
machen. Eine bloße Eingangsbestätigung soll künftig
nicht mehr genügen.
In seiner Stellungnahme bittet der Bundesrat die Regierung zu
prüfen, ob Wohnungsgenossenschaften von der geplanten
Änderung bei den Registergebühren ausgenommen werden
können. Neugründungen von kleinen
Wohnungsgenossenschaften bei der Umwandlung von bisher lediglich
gemietetem Wohnraum in nicht gewinnorientierte Genossenschaften
könnten durch die zusätzlichen Gebühren
gefährdet sein. Der Zweck dieser Genossenschaften liege darin,
ihre Mitglieder mit Wohnraum zu versorgen und die damit verbundenen
Kosten zu decken, nicht aber Gewinne zu erzielen. Dabei spiele die
Größe der Genossenschaft keine Rolle. Dies unterscheide
vor allem die kleinen und kleinsten Genossenschaften von anderen
Handels- und Kapitalgesellschaften sowie anderen
Genossenschaften.
"Neugründungen nicht gefährdet"
Die Bundesregierung erklärt dazu in ihrer
Gegenäußerung, angesichts der Aufwandsbezogenheit dieser
Gebühren werde keine so hohe Kostenbelastung für die
betreffenden Genossenschaften zu erwarten sein, dass
Neugründungen gefährdet werden könnten. Auch sein
kein Grund ersichtlich, der eine andere Behandlung von
Wohnungsgenossenschaften rechtfertigen würde.
Weiterhin sieht der Bundesrat Probleme bei der Monatsfrist zur
Verfügung von Handelsregistereintragungen. So bleibe unklar,
wie das Gericht verfahren soll, wenn es ein Gutachten etwa der
Industrie- und Handelskammer in Auftrag gegeben hat, die
Monatsfrist aber abzulaufen drohe, ohne dass das Gutachten
eingegangen ist. Die Regierung hält dagegen an ihrer
Monatsfrist fest. Dabei handele es sich nicht um eine strikte
Entscheidungsfrist. Damit sollen die Registergerichte angehalten
werden, für die notwendige Organisation der
Arbeitsabläufe zu sorgen, um Fälle von Amtshaftung
auszuschließen. Wenn die elektronischen Handelsregister
eingeführt seien, sollte die Eintragung einer
GmbH-Neugründung in der Regel innerhalb weniger Tage
möglich sein, argumentiert die Regierung.
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