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212/1998
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MINDESTBEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG ÄNDERN

Bonn: (hib) pt- Für eine Änderung der Mindestbeiträge für Selbständige zur gesetzlichen Krankenversicherung hat sich der Petitionsausschuß eingesetzt. Deshalb beschloß er am Mittwoch morgen einstimmig, die entsprechende Eingabe der Bundesregierung "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.

In der zugrundeliegenden Petition wurde gefordert, daß die monatlichen Mindestbeiträge zur Krankenversicherung abhängig vom tatsächlichen Einkommen sein sollten. Eine freiwillige Mehrzahlung solle möglich sein. Die Petentin forderte zudem, daß bei der Beitragsbemessung soziale und wirtschaftliche Komponenten berücksichtigt werden müßten.

Die parlamentarische Prüfung ergab: Die gesetzliche Krankenversicherung sieht für alle Versicherten den gleichen umfassenden Versicherungsschutz vor. Niedrigere Beiträge könnten aber nicht kostendeckend sein. Der Versicherungsschutz müsse in solchen Fällen also immer von der Gemeinschaft aller Beitragszahler solidarisch mitgetragen werden. Deswegen habe der Gesetzgeber für freiwillige Mitglieder die Erhebung von Mindestbeiträgen vorgeschrieben; die seien selbst dann zu entrichten, wenn der Versicherte über keinerlei Einnahmen verfüge.

Die Mitglieder des Petitionsausschusses waren der Auffassung, daß diese Mindestbeitragsregelung geändert werden müsse. Denn nach den jetzigen Bestimmungen hätten Personen mit sehr geringem Einkommen teilweise Beträge zu zahlen, die einen Großteil der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel ausmachten. Dies sei deshalb schwer vermittelbar, weil die Betroffenen oft wegen Kindererziehung oder Pflegeleistung ihre selbständige Tätigkeit nicht hätten ausweiten können. Dies träfe besonders oft die Frauen, die mit Pflege und Erziehung die Solidargemeinschaft entlastet hätten. Weiter handele es sich bei den Betroffenen oft um junge Unternehmer, die vorher abhängig beschäftigt gewesen seien.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9821201
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