Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > INFORMATIONS-CENTER > hib-Meldungen > 1998 >
212/1998
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

AUSNAHME FÜR PARLAMENTARISCHE STAATSSEKRETÄRE (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) in- In Ausnahmefällen soll für den Aufgabenbereich des Bundeskanzleramtes ein Parlamentraischer Staatssekretär ernannt werden dürfen, der nicht Mitglied des Bundestages ist. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (14/30) haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt. Nach geltendem Recht müßten Parlamentarische Staatssekretäre Mitglied des Bundestages sein. Im Einzelfall könne es gerade im Bundeskanzleramt im Hinblick auf die besondere Aufgabenstellung erforderlich werden, von dieser Regel abzuweichen. Gründe für eine Ausnahme könnten unter anderem besondere Erfahrungen und Kenntnisse der Person sein, die den Bundeskanzler unterstützen sollten.



Herausgeber: Deutscher Bundestag
Bonn, Bundeshaus, Telefon 02 28 / 1 62 56 42, Telefax 1 62 61 91
Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael Klein, Silvia Möller, Dr. Volker Müller

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9821202
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Pressezentrum
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Bernadette Schweda, Siegfried Wolf