DIE POSITION DER LANDESVERSICHERUNGSANSTALTEN STÄRKEN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) as- Der Bundesrat will die Position der Landesversicherungsanstalten stärken. Diese sollen deshalb das Recht eingeräumt bekommen, neben der Zuständigkeit für die Arbeiterrentenversicherung auch alle Versicherungskonten von Angestellten und selbständig Tätigen der Jahrgänge 1960 und jünger zu führen. Der Auskunfts- und Beratungsdienst der derzeitigen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und der Landesversicherungsanstalten soll zudem bis spätestens Ende des Jahres 2000 zusammengefaßt und gemeinsam betrieben werden, fordert die Länderkammer in einem Gesetzentwurf (14/764). Die Vorlage ist identisch mit einer bereits im Juli 1997 vorgestellten Initiative (13/8161).
Der Bundesrat vertritt die Ansicht, das derzeit parallel existierende Auskunfts- und Beratungssystem von BfA und Landesversicherungsanstalten führe bei der gesamten Rentenversicherung zu "erheblichen Zusatzkosten", die bei einer einheitlichen Zuständigkeit der Landesversicherungsanstalten für Arbeiter und Angestellte vermeidbar seien. Zudem würden in der Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie in der Krankenversicherung Arbeiter und Angestellte bereits gleich behandelt. Auch für das Rentenrecht bestünde keine Notwendigkeit mehr, auf einen einheitlichen Arbeitnehmerstatus zu verzichten. Die Länderkammer weist zudem auf einen "permanenten Substanzverlust" der Landesversicherungsanstalten wegen der sinkenden Bedeutung der Arbeiterrentenversicherung hin. Werde auf organisatorische Reformen verzichtet, sei langfristig der Ausbau der BfA zu einer Bundesanstalt für Rentenversicherung unvermeidlich. Eine solche Entwicklung hin zu einer "Mammutbehörde", bei der die heutigen Landesversicherungsanstalten bestenfalls als Zweigstellen fungieren könnten, sei mit dem Prinzip der bundesstaatlichen Ordnung nicht vereinbar, so der Bundesrat.
Die Bundesregierung erklärt in ihrer Stellungnahme zu der Initiative, sie beabsichtige außer der angekündigten Strukturreform auch eine Organisationsreform in der Rentenversicherung auf den Weg zu bringen. Einem Verlangen des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages folgend werde sie hierzu eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Rentenversicherungsträger bilden. Diese solle spätestens im Mai 1999 ihre Arbeit aufnehmen. Die Arbeitsgruppe werde neben dem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates, der nach Ansicht der Bundesregierung für sich allein keine ausreichende Grundlage für eine Organisationsreform in der Rentenversicherung darstellt, vor allem auch Vorschläge der Selbstverwaltung der Rentenversicherung sowie ein Organisationsgutachten einer Unternehmensberatung und den Bericht des Bundesrechnungshofs zu diesem Thema zu berücksichtigen haben. Die Bundesregierung verdeutlicht im übrigen, eine solche Reform habe nicht nur zu mehr Effizienz und Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zu führen, sondern müsse auch für die Beteiligten sozialverträglich ausgestaltet werden.
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