ERHEBUNG VON SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGEN ERLÄUTERN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/KER-as) Der Bundesrechnungshof (BRH) hat darauf aufmerksam gemacht, dass wegen fehlender Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Italien geschuldete Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere bei ehemaligen Arbeitgebern, die ihren Wohnsitz von Deutschland nach Italien verlegt haben, von den deutschen Einzugsstellen, den Krankenkassen und Berufsgenossenschaften, "in der Regel nicht eingezogen werden". Darauf verweisen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (14/2395) und erläutern weiter, nach Einschätzung des BRH müsse von jährlichen Einnahmeausfällen der Sozialversicherungsträger bis in zweistellige Millionenhöhe ausgegangen werden. Die Verhandlungen zum Abschluss eines Regierungsabkommens zwischen Deutschland und Italien liefen nach Angaben des Rechnungshofes seit mittlerweile mehr als zwei Jahrzehnten ergebnislos. Vor diesem Hintergrund soll die Bundesregierung darlegen, wie hoch die exakte Summe der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge ist, wie sie gedenkt, diese hereinzuholen und ob mit der italienischen Regierung eine Vereinbarung angestrebt wird, um bei einer Auszahlungsverweigerung die ausstehenden Sozialbeiträge einzutreiben. Gesagt werden soll ferner, was die Regierung tun wird, damit das Regierungsabkommen zwischen Deutschland und Italien doch noch zu Stande kommt.
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