GESUNDHEITSSCHÄDIGUNGEN DURCH ECSTASY AUFZEIGEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/KER-ge) Mit einer Kleinen Anfrage (14/2392) will die CDU/CSU
Gesundheitsschädigungen durch Ecstasy (MDMA) und Konsequenzen
für die Drogenforschung und
-prävention in Erfahrung bringen. Die Fraktion interessiert,
wie viele aktuelle Konsumenten von Ecstasy es in der Bundesrepublik
Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung gibt und wie hoch der
durchschnittliche Konsum von Ecstasy, aufgeschlüsselt nach
bisheriger Konsumdauer und Alter der Konsumenten, ist. Beurteilen
soll die Regierung auch die Gefahr von Wechselwirkungen von Ecstasy
mit anderen Wirkstoffen wie etwa in Medikamenten, die gravierende
Gesundheitsschädigungen oder Lebensgefahr verursachen
können. Darüber hinaus soll die Bundesregierung sich
äußern zu britischen und amerikanischen Studien, die
sich mit den Gesundheitsschädigungen von Ecstasy befassen.
Gefragt wird ferner, ob die Regierung angesichts der ihr vorliegenden Erkenntnisse zum Schädigungspotential von Ecstasy die Hinweise auf mögliche Langzeitschäden für das Gehirn in der Ecstasy-Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für ausreichend hält und wie sie die Tatsache beurteilt, dass in dieser Broschüre nicht auf mögliche Wechselwirkungen mit Medikamenten hingewiesen wird. Die Abgeordneten wollen zudem wissen, ob die Bundesregierung die weitere wissenschaftliche Abklärung der möglichen Gesundheitsgefährdung durch Ecstasy sowie therapeutische Interventionsmöglichkeiten für geboten hält, und wie sie solche Forschungstätigkeit fördert.
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