BESSERE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DEUTSCHEN FILM SCHAFFEN (ANTRAG)
Berlin: (hib/WOL-ku) Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den deutschen Film hat sich die CDU/CSU-Fraktion zum Ziel gesetzt und dazu einen Antrag (14/3375) im Bundestag eingebracht.
Nach dem Willen der Union soll der Bundestag beschließen, "Film sei ein wichtiges Kultur- und Wirtschaftsgut".
Deutschland brauche eine funktions- und international wettbewerbsfähige Filmwirtschaft, um Filmproduktionsstandort zu bleiben.
Die Bundesregierung soll vom Parlament aufgefordert werden, bis zur Sommerpause einen Bericht über die Lage des deutschen Films sowie die mögliche Verbesserung seiner Rahmenbedingungen vorzulegen.
Dies umfasse Vorschläge zur Novellierung von Gesetzen und konkreten Maßnahmen, die die Bundesregierung unter "strikter Wahrung der Zuständigkeiten der Länder" selbst umsetzen wolle.
Nach den Vorstellungen der Oppositionsabgeordneten gehören dazu unter anderem die Stärkung der Rechte von unabhängigen Film- und Fernsehproduzenten durch flexiblere Modelle der Erfolgsbeteiligung.
Auch seien die Film- und Fernsehproduzenten am Zweitverwertungsmarkt zu beteiligen, gegebenenfalls sei dafür das Urheberrecht zu ändern.
Mittelfristig, so der Antrag weiter, gelte es, die Mittelbindung für Leistungen der öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehveranstalter zur Filmförderung abzuschaffen.
Änderungen wollen die CDU/CSU-Abgeordneten zudem beim Einkommenssteuergesetz und beim Filmförderungsgesetz erreichen.
Eine weitere Forderung zielt darauf ab, die regionale und nationale Filmförderung durch die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten auf der Grundlage von Vereinbarungen der Ministerpräsidenten der Länder beizubehalten.
Notwendig seien darüber hinaus Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums unter anderem durch europäische und internationale Vereinbarungen über die Nutzung in digitalen Netzen, die die Urheberrechte absichern, sowie für digitale Vervielfältigungen und gegen Internet-Piraterie.
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