"DAS WOHL DES KINDES STEHT IM MITTELPUNKT" (ANTWORT)
Berlin: (hib/KAB-re) Gute Entwicklungschancen eines Kindes sind nach Darstellung der Bundesregierung nur in stabilen und gefestigten Beziehungen gesichert.
Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (14/4216) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/4004).
Sie begründet damit die Beschränkung der gemeinschaftlichen Adoption auf Ehepaare, da vor allem die Ehe im Vergleich zu anderen Formen von Lebensgemeinschaften diese Stabilität aufweisen könne.
Weiter erläutert sie, dass die Adoption durch ein gleichgeschlechtliches Paar - sowohl in Form der gemeinschaftlichen als auch in Form der Stiefkindadoption - für das Kind zwar bedeute, dass es zwei Mütter oder zwei Väter bekäme; rechtlich gesehen verlöre es jedoch den jeweils anderen Elternteil.
Die Regierung betont weiter, es gebe keine Rechtsvorschriften, die eine Person auf Grund ihrer sexuellen Orientierung von ihren Elternrechten ausschließt. Auch seien ihr keine Fälle von derartig begründeter Adoptionsverweigerung bekannt.
Grundsätzlich gehe es bei einer Adoption in erster Linie darum, das Wohl des Kindes sicherzustellen. Ausländische empirische Studien könnten Unterschiede im Erziehungsverhalten zwischen homosexuellen und heterosexuellen Müttern und Vätern nicht bestätigen.
Laut einem Gutachten des Max-Planck-Instituts seien Kinder homosexueller Familien jedoch einer besonderen Belastung ausgesetzt, da ihre Umwelt die homosexuelle Partnerschaft ihrer Eltern missbillige.
Studien über die Anzahl der Kinder gleichgeschlechtlicher Elternpaare und über deren Kindeswohl lägen der Bundesregierung bisher noch nicht vor. Eine Auswertung der amtlichen Statistik sei aber in Auftrag gegeben, heißt es.
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