Umwelt/Antrag
WEINFLASCHEN VON GEPLANTER PFANDPFLICHT BEI EINWEGFLASCHEN AUSNEHMEN
Berlin: (hib/SAM) Die Bundesregierung soll Weinflaschen von der für Einwegverpackungen geplanten Pfandpflicht ausnehmen.
In einem Antrag (14/4935) fordert die CDU/CSU-Fraktion darüber hinaus, Pläne zur Einführung eines Zwangspfandes auf Einwegflaschen für eine grundlegende Überarbeitung zurückzustellen.
Dazu wird zur Begründung ausgeführt, ein derartiges Pfand würde eine große Belastung für den deutschen Weinbau darstellen.
Das von den deutschen Weinerzeugern bereits mit erheblichem Aufwand installierte Mehrwegsystem für ihre Weinflaschen sei völlig ausreichend.
Da Wein anders als Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke in der Regel nicht kastenweise, sondern in Einzelflaschen verkauft würde, wäre die Organisation einer Pfandflaschenrücknahme extrem aufwendig.
Das gegenwärtige Rücknahmesystem der Winzer erbringe schon heute eine Rückführungsquote von etwa 85 Prozent, heißt es weiter.
Deutscher Bundestag * Pressezentrum * Platz
der Republik 1 * 11011 Berlin
Tel.: 030/2 27-3 56 42 * Fax: 030/2 27-3 61 91
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher,
Michael Klein, Sabrina Möller,
Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf