Schienenpersonenverkehr gesetzlich gewährleisten
Berlin: (hib/RAB) Die PDS will den Schienenpersonenfernverkehr gesetzlich gewährleisten. Die Fraktion fordert in einem Gesetzentwurf (14/5662) eine Regelung, wonach der Bund gewährleistet, dass dem Wohl der Allgemeinheit bei Verkehrsangeboten des Schienenpersonenfernverkehrs auf dem Netz der Eisenbahnen des Bundes Rechnung getragen werde. Nicht erbrachte Verkehrsangebote sollten nach dem Willen der Parlamentarier vertraglich mit Eisenbahnunternehmen abgesichert werden. Der Gewährleistungsauftrag des Bundes besteht nach Angaben der Fraktion in einem Umfang von 180 Millionen Zugkilometer pro Kalenderjahr. Ziel des Gesetzes ist es den Angaben zufolge, den Gewährleistungsauftrag des Bundes für den Schienenpersonenverkehr zu konkretisieren. Die Deutsche Bahn AG plane, jährlich bis Ende 2002 gut ein Fünftel der Zugkilometer einzustellen. Damit sei eine flächendeckende Versorgung mit Verkehrsleistungen im Schienenpersonenfernverkehr nicht mehr gewährleistet. Mit dem Gesetz will die PDS nach eigenen Angaben die Bundesregierung daher zum Einschreiten verpflichten und ihr zugleich die erforderlichen Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung zu stellen.