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148/2001
Stand: 30.05.2001
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Gesundheitsgefährdung durch Sendeanlagen im Visier

Petitionsausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/MIK) Um die Notwendigkeit von Verhandlungen mit den USA zur Aufgabe eines Sendestandortes des International Broadcasting Bureau (IBB) in Bayern ging es am Mittwochmorgen bei einer Anhörung im Petitionsausschuss.

In der zu Grunde liegenden Eingabe erläuterte der Petent, dass die USA seit einem halben Jahrhundert von einer großen Sendeanlage in Bayern Rundfunkprogramme senden würden, die vor dem Ende des Kalten Krieges in erster Linie zur Information der Bevölkerung jenseits des Eisernen Vorhangs bestimmt gewesen seien. Von den fünf Sendemasten würde noch heute mit einer Leistung von bis zu einer Million Watt gesendet werden, heißt es in der Eingabe. Die Sendeanlage grenze unmittelbar an Dorf, dessen Häuser nur 800 bis 900 Meter entfernt gelegen seien. Ein Professor der Universität der Bundeswehr, München, habe hierzu gutachterlich ausgeführt, das es mit den heutigen Erkenntnissen der biologischen Wirkung elektromagnetischer Felder und mit dem Prinzip zum Schutz des menschlichen Lebens unvereinbar sei, Hochleistungssender in diesem Frequenzbereich zu betreiben, ohne die bewohnte Umgebung durch besondere Antennenformen oder Schirmungsmaßnahmen vor unerwünschter Einstrahlung zu schützten. In der Petition wurden zahlreiche körperliche Beschwerden bis hin zu Krebskrankheiten mit dem Sendebetrieb in Zusammenhang gebracht. Abhilfe könne nur geleistet werden, wenn der mit den USA geschlossene Pachtvertrag von der Bundesrepublik Deutschland gekündigt werde, so die Forderung des Petenten.

Die Vertreter der Bundesregierung führten aus, dass einerseits ein bis zum 30. Juni 2005 befristeter Vertrag mit dem IBB bestehe. Dieser verlängere sich um jeweils weitere zehn Jahre, falls es nicht mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr vor Ablauf von einer Vertragspartei gekündigt werde. Jedoch gehe der Senderbetreiber der US-Funkanlage davon aus, dass er die Anlage im Rahmen des ARBIE-Gesetzes ohne Mitwirkung deutscher Behörden betreiben dürfe. Diese Auffassung werde durch Noten des Auswärtigen Amtes aus den Jahren 1996 und 1999 an das US-Departement of State gestützt. Allerdings sei das IBB im Interesse gutnachbarlicher Beziehungen zur Bevölkerung der deutschen Auflagen zum Personenschutz nachgekommen und habe im April dieses Jahres den Mittelwellensender eingestellt. Weitergeführt werde nur noch der Kurzwellensender. Zudem wies die Regierung darauf hin, dass nach ihrer Kenntnis bisher keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse für Gesundheitsschäden ausgelöst durch Sendemasten vorliegen würden. Da jedoch die Vorsorge der Bevölkerung ernst genommen werde, würden weitere Untersuchungen in die Wege geleitet. Der Vertreter des Auswärtigen Amtes betonte, die Regierung unterstütze die Vorhaben die Arbeit der USA, die Bevölkerung der Länder, in denen es keine Pressefreiheit gebe, weiterhin zu informieren.

Die Mitglieder des Petitionsausschusses begrüßten es, dass der Mittelwellensender abgeschaltet worden ist. Der Kurzwellensender bleibe jedoch ein Problem. Sie kritisierten, dass die Sendemasten nahe an dem Wohngebiet ständen. Nach ihren Informationen könne dies für Personen mit Herzschrittmachern gefährlich werden. Darauf würde auch auf "kleinen Warnschildern hingewiesen". Sie fragten danach, ob es Alternativen zu dem Standort gäbe und wer für Schadenersatzansprüche zuständig sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_148/02
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