Rechtspflegern anvertraute Aufgaben an Urkundsbeamte delegieren
Berlin: (hib/BOB) Bisher Rechtspflegern übertragene Aufgaben wie etwa die Geschäfte des Mahnverfahrens oder die Vollstreckung von Geldstrafen sollen künftig ganz oder teilweise auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eines Gerichts delegiert werden können. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (14/6457) vor. Die Länderkammer schlägt dazu eine Öffnungsklausel im Rechtspflegergesetz als Grundlage für eine entsprechende Ermächtigung der Länder vor. Der Bundesrat verspricht sich von diesem Schritt einen ökonomischeren Einsatz personeller Ressourcen und verweist in diesem Zusammenhang auf einen Bericht an die Justizministerkonferenz vom Herbst 1999, der sich mit der Übertragung von Rechtspflegeraufgaben auf den mittleren Justizdienst befasst habe.